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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 274
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dolf den Älteren von Baden2. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts hatte Bischof
Konrad von Lichtenberg das unweit liegende Lichtenau zur Feste
ausgebaut. Offenbar ist es in diesem Zusammenhang zu Auseinandersetzungen
mit den Windeckern gekommen. Aus einer Urkunde vom 23. Oktober
des Jahres 13153 erfahren wir, daß Johann der Ältere von Lichtenberg
Konrad, den verstorbenen Vater des Windeckers Burkhard, und diesen
selbst geschädigt hatte. In dieser gütlichen Übereinkunft zwischen Burkhard
von Windeck und Johann von Lichtenberg erhält der Windecker für
seine Forderungen 100 Mark Silber Straßburger Gewichts. Diese 100 Mark
gibt der Lichtenberger Burkhard und seinen Lehenserben zu einem Seßle-
hen zu Lichtenau. Sie sollen als Eigengut um Lichtenau angelegt werden,
und die Lehenserben Burkhards sollen dasselbe Eigen nutzen und nießen.

Eine bislang weitgehend unbekannte Urkunde vom 19. Juni 13214 legt die
Einzelheiten fest:

Ritter Burkhard bekennt, von Johannes von Lichtenberg 100 Mark Silber Straßburger
Gewichts als Burglehen zu Lichtenau empfangen zu haben, weshalb er dort
Burgmann ist. Er habe ihm dafür Eigengüter zu Ulm und in dem Bann, 9 Viertel
Roggengeld und alle zugehörigen Rechte Kappen und Zinsen an Fällen und was
dazugehört, gegeben, ebenso in der Oberau zu Ulm das Stück an der Brücke von
etwa 10 Joch, ebenso auf dem Scherzheimer Feld etwa 61 Joch, die halbe Mühle
zu Alzenach, 4 Joch auf den Rödern und 2 Joch auf dem Rod.

Im Lauf der Zeit haben sich wohl Einzelheiten dieses Lehensbesitzes geändert
oder sind andere Stücke dazugekommen. Am 16. Juli 1412 belehnt
Ludwig von Lichtenberg Burkhard von Windeck, Sohn des verstorbenen
Reinhard, mit dem Burgseßlehen zu Lichtenau, den dazugehörigen Gütern,
genannt das Reitlehen, in der Mark Lichtenau und Eigenleuten zu Ottersweier
, die von dem von Müllenheim an seinen Vater Reinhard gekommen
waren5.

Zwei Lehensurkunden aus dem Jahr 1430

Am Sonntag nach Dreikönig 1430 (Jan. 8) stellt Wirich von Hohenburg als
Vormund der Tochter Ennelyn (Anna) seines verstorbenen Schwiegersohns
Burkhard von Windeck gegenüber Friedrich Graf zu Mörs und Saarwerden
einen Lehensrevers (eine Art Lehenquittung) aus für die Belehnung mit
den Lichtenbergischen Lehen (ABR 16 J 183 (6), alte Signatur E 6037
(6)). Die Lehensurkunde Friedrichs ist inseriert (mit aufgenommen):

Wir Friderich graff zü mörse vnd zü Sarwerden, dünt kunt offenbar mit disem
briefe. Als Burghard von Windecke selige, h(er)n Reinhards von Windecke seligen
Sön von dodes wegen abgange(n) ist so daz er keinen sön Sünder ein eliche

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