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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 284
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blieben. Es stellte sich die Frage, wem die Straßburger Lehen zufallen
würden.

Die Belehnung der von Cronberg mit dem Niederschopfheimer Lehen

Bischof Wilhelm meinte, daß die Lehen an das Straßburger Stift als verfallene
Lehen heimgefallen wären. Hartmut von Cronberg und Friedrich von
Fleckenstein, welche die Töchter Anna und Catharina der Schwester Jörgs
von Bach, verehelichte Catharina von Cronberg, geheiratet hatten, drangen
darauf, selbst belehnt zu werden. Der Streit wurde vor dem Lehen- und
Manngericht des Stifts ausgetragen, da der Bischof den beiden keinen
rechtlichen Anspruch zugestehen wollte. Schließlich einigte man sich auf
folgenden Kompromiß: Cronberg und Fleckenstein verzichten auf ihre
Erblehensgerechtigkeit hinsichtlich des Röder- und des Malerlehens. Der
Bischof hingegen belehnt sie mit Zustimmung des Domkapitels wiederum
im Namen ihrer Frauen und deren männlichen Leiblehenserben in rechter
Gemeinschaft.

Desgleichen erhalten sie vorläufig und bis auf Widerruf das Niederschopfheimer
Lehen, obwohl der Streit mit denen von Windeck vor dem Lehengericht
des Stifts noch nicht entschieden ist. Würde dieser zugunsten der
Windecker ausgehen, so sollte das Schopfheimer Lehen nicht mehr in ihre
Lehnsbriefe gesetzt werden55. Die späteren Lehenreverse der Erben nehmen
diesen Sachverhalt z. T. in verkürzter Form auf56. Ein entsprechender
Rechtsvorbehalt hinsichtlich Rechte des Stifts wurde aber immer mit angeführt
.

Reimbolt von Windeck

I

Hans Reimbold von Windeck - Brigida 00 Jörg von Bach

Bernhard von Bach

Wilhelm von Bach

Bernhard von Bach
Belehnungen: II

Wilhelm von Bach

Jörg von Bach - Catharina 00 Philipp von Cronberg

I

Friedrich von Fleckenstein °° Katharina von Cronberg - Anna von Cronberg 00

Hartmann von Cronberg

284


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