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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 285
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0285
Der Streit um das Niederschopfheimer Lehen

Aus einer Urkunde vom 11. Juni 1555 erfahren wir, daß beim bischöflichen
Lehensgericht des Straßburger Stifts ein Prozeß zwischen den Windeckern
Jakob, (Hans) Ludwig und Georg als Klägern und Catharina, geb.
von Cronberg, verwitwete von Dalberg, und ihren Verwandten Hartmann
und Walther von Cronberg anhängig war.

Das Manngericht hatte schon im vorigen Jahr einen kaiserlichen Notar als
Kommissar bestellt. Da dieser aber nicht im Land war, beauftragte nun
Alexander Andlo, als Stellvertreter des Sebastian von Landsberg, Stabhalter
und Lehenrichter des Bischofs und Stifts, den Stadtschreiber zu Baden
Rudolph Andler, sich der Sache anzunehmen, die Zeugen zu zitieren, Urkunden
und Dokumente anzunehmen und in der fürstlichen Kanzlei zu Baden
die Kopien mit den Originalen zu vergleichen57. Am 26. August forderte
der Stadtschreiber und verordnete Kommissar die beiden Parteien,
die Brüder von Windeck und Walter von Cronberg sowie Philipp Kämmerer
von Worms, gen. von Dalberg, auf, sich am 5. September morgens um
7 Uhr in der Hofgerichtsstube der fürstlichen Kanzlei einzufinden, um die
vorgelegten Urkunden einzusehen und die Siegel zu begutachten58. Jakob
von Windeck, der die Vollmacht seines sich zur Zeit nicht im Land befindlichen
Bruders Georg (Jerg) besaß, beauftragte den Kirchherrn von Ottersweier
Caspar Wurtz mit seiner Vertretung59.

Um was ging es nun in der Auseinandersetzung? Welche Argumente wurden
vorgebracht? Die Windecker als Kläger behaupteten, daß es sich um
ein Stammlehen handle, wodurch sie als überlebender Stamm Anspruch
auf das Lehen hätten. Denn in einem alten Stammlehen finde das „ius
accrescendi" statt, und der abgestorbene Teil wachse den noch lebenden
Vasallen zu. Hans Reimbold von Windeck habe seinen Vettern von Windeck
zum Nachteil seinen Schwager Georg von Bach in die Gemeinschaft
des strittigen Lehens Niederschopfheim gesetzt. Zum Beweis werden zahlreiche
Urkunden angeführt60.

Die beklagte Partei von Cronberg und Dalberg bestritt dies und behauptete,
daß die Windecker drei unterschiedlichen Geschlechtern entstammten, wovon
zwei ausgestorben und nur der jetzige Stamm übriggeblieben sei. Dieser
übriggebliebene Stamm habe weder mit den beiden andern noch die
beiden unter sich selbst in diesem strittigen und in andern Lehen eine Gemeinschaft
gehabt61.

Die Windecker wiederum gaben an, sie seien alle eines Ursprungs und hätten
sich nach Schloß und Burg Altwindeck genannt. Alle hätten sie einen

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