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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 286
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Schild und Wappen geführt und nur im „Kreyen" (Helmzierde) in der Vergangenheit
Unterschiede gemacht. Der Bau von Neuwindeck sei wegen
der Vermehrung ihres Geschlechts erfolgt, aber beide Teile hätten gleiche
Lehenstücke vom Reich, Eberstein, den Markgrafen von Baden und dem
Stift Straßburg erhalten.

Gesamt- oder Samtlehen waren durchaus in ritterlichen Ganerbenschaften
[Erbengemeinschaften] üblich und konnten den Lehensbesitz innerhalb
einer Familie bewahren. „Im Rahmen einer Lehnsgemeinschaft oder
Gesamtbelehnung [ ... ] fielen unter der Voraussetzung eines ungeteilten
Lehnsbesitzes [ ... ] den Anteilhabenden beim Tod eines Mitgemeiners
ohne Erben dessen Teile zu [ ... ]62." Das Erbrecht der Stammesverwandten
, das „[...] vom gleichen Stammvater herrührenden Agnaten allgemein
ein Erbrecht zubilligte [ ... ]63", setzte sich offenbar erst gegen Ende des
15. Jahrhunderts durch64.

Es kam durchaus vor, daß der Lehnsherr um Aufnahme eines Verwandten
oder Nichtverwandten in die Gemeinschaft ersucht wurde65.

Die Windecker Wappenbücher

Der Beweis, daß das Windecker Geschlecht alle aus einem Stamm sei und
alle der andern Lehensagnaten (männliche Verwandten des Mannesstammes
) und Mannlehenserben gewesen seien, spielte nun in der rechtlichen
Auseinandersetzung eine Hauptrolle. Die Gegenpartei brachte vor, daß die
windeckischen Wappen einmal das Eck rechts, einmal links hätten, einmal
mit Jägerhorn und Federn, einmal ohne, manchmal habe das Jungfräulein
eine Krone auf, manchmal nicht. Die Windecker hingegen sagten, daß ihr
Geschlecht ein Wappen habe. Sie hätten die Macht gehabt, die beiden
„Creier", das Fräulein und das Horn zu führen. Für manche Abweichungen
in den Wappen seien auch die Goldschmiede, Steinmetzen und Maler verantwortlich
. Ritter Reinhard und Hans Reinbold hätten beide auf Altwindeck
gewohnt, der eine habe das Jungfräulein, der andere das Jägerhorn
geführt. Der Großvater des Verfassers der Schrift [Georg von Windeck]
Jakob von Windeck habe sein Wappen unter dem Helm über Eck geführt.
Alle Windecker hätten sich nur von Windeck, nicht aber von Neuwindeck
in den Lehensbriefen geschrieben66.

Der Streit um das Niederschopfheimer Lehen hatte in den vierziger Jahren
begonnen und dauert bis in die achtziger Jahre67. Am 23. März 1579
erscheinen in der Herberge zum Sternen zu Bühl Georg von Windeck, Rudolf
Andler, Notar, Hofprokurator und Stadtschreiber zu Baden, als Anwalt

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