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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 360
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Hexenprozesse im Landgericht Appenweier

Karl Maier

Der Wunsch, das Phänomen des Hexenglaubens zu durchleuchten, hat in
den letzten 150 Jahren eine Flut für den normalen Leser im einzelnen nicht
greifbarer Literatur hervorgebracht1. Heute wird das Thema von vielen
wissenschaftlichen Bereichen, Psychologie, Theologie, Jura, Volkskunde
und manchem, was sich unter Esoterik zusammenfindet, aufgenommen.
Billige Ausgaben, z. B. Reclam Taschenbücher2, brachten die Probleme
schon früh unter das Volk und informieren auch heute wieder umfassend.

Eine Fülle von Deutungsmustern werden angeboten, die Einzelaspekte abdecken
, das Geschehen in seinem Wesen zu erklären, versucht man immer
wieder aufs neue.

Nach dem grundlegenden Werk Franz Volks „Hexen in der Landvogtei Or-
tenau und Reichsstadt Offenburg"3 hat sich, soweit wir sehen, niemand
mehr des umfangreichen Quellenmaterials über den Hexenwahn im Landgericht
Appenweier angenommen. Midlefort4 geht für unser Thema nicht
über Volk hinaus. Daher kann man einen Versuch, den 1882 erschienenen
Aufsatz des Offenburger Bürgermeisters zu ergänzen, vertreten: dabei sollen
nach der mehr erzählenden Darstellung Volks vornehmlich die agierenden
Personen und Institutionen beschrieben werden.

Aus den Gemeinden des Landgerichts wurden Appenweier, Urloffen und
Zimmern ausgewählt; die berichteten Ereignisse sind hier enger miteinander
verbunden als mit den anderen Orten des Bezirks. Nesselried gehörte
nur zu einem kleinen Teil zu Appenweier, und über die Hexen von Nußbach
und seinen Zinken schreibt dieses Jahr Heinz G. Huber in seiner
Chronik des Ortes5.

Beginnen wir mit dem Gerüst der Fakten. Wolfgang Behringer setzt den
Anfang der größeren Hexenverfolgungen um 1562 an6. In den Territorien
um Offenburg verzeichnet man die ersten Prozesse zu unterschiedlichen
Zeiten in der Jahrhundertmitte: in Renchen 15407, in der Landvogtei, in
Zell a. H., 15578. In Offenburg wartete man bis 15869, während die Herzöge
von Württemberg in ihrer Pfandstadt Oberkirch die Hexenjagd bis in
die zwanziger Jahre des 17. Jahrhunderts hinein unterbanden10.

Nach unseren Quellen wurden die ersten Menschen im Landgericht Appenweier
1569 wegen gemeinsamer Hexerei angeklagt: Eine Frau und ihr

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