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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 383
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Tiere geschädigt habe, gibt er dagegen nicht zu. Die beiden Sekretäre der
Landvogtei Hans Reinhard Beeren und Hans Jacob Werner bitten daher
drei Straßburger Rechtsgelehrte um ein Gutachten in dem Fall. Sie erhalten
eine wohl für sie höchst ernüchternde Stellungnahme zum Hexenglauben.
Die Juristen leugnen die Existenz des Teufels und seine Einwirkungsmöglichkeiten
auf den Menschen in keiner Weise, nehmen im Gegenteil seine
Macht ernst und argumentieren, daß der Angeklagte, als er Gott und die
Heiligen verleugnete, unter dem gewaltigen Druck des Satans stand, dem
er sich nicht freiwillig, sondern „gleichsam gezwungen und geängstigt"
unterwarf, besonders, da offensichtlich die Zustimmung zum Werben des
Teufels nur in dem einzigen Wort „Ja" bestand. Die Verführung durch den
Incubus, die Unzucht mit dem Teufel, aber verweisen sie in das Reich der
Phantasie. Wenn es auch, räumt man ein, hochsträflich ist, daß ein Mensch
in der Einbildung, aber doch freien Willens, diese Sünde begeht, so darf
man ihn nicht mit dem Tode bestrafen, weil er dem erliegt, was „wahrhaftig
nur eine Illusion des Satans ist"; daher würden solcherart Berichte über
Verbindungen mit dem Teufel vor den Gerichten heute nicht mehr bestehen
können. Da man ihm auch keine Schädigungen nachweisen kann, empfehlen
die Straßburger Doktoren, den Delinquenten zu beobachten, ob er seine
Taten bereue und sein Verhalten den Richtern eine Gewißheit gebe, daß er
künfthin keine Gefahr für die Menschen darstelle.

Dann erinnern die Gutachter an allgemeine Rechtsgrundsätze, daß die
Richter, besonders bei Blutsgerichtsurteilen „jederzeit den miltesten Weg
für die Handt nehmen sollen, und sagen, es sey besser, tausend schuldige
ledig zu lassen, als einen Unschuldigen, und der es nicht gar wohl verdient,
zum Tode zu verurteilen.

Aber man folgte diesen vernünftigen und modernen Ratschlägen nicht.
Auf Betreiben eines Dr. Johannes Werner wurde Butz zum Tode verurteilt117
.

Schließen wir mit dem Bericht über dieses traurige Schicksal aus einem
verwirrten halben Jahrhundert.

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