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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 390
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bracht und für den Altar zu seinem grab, oder auff dasselbe gestellt, hat
man zu haubten deß Toden 2 stühl gestellt, darauff seind gesessen die 2
Edlen Knaben mit ihren fahnen, neben dem Cruzifix daß dabei gestanden.
Es ist auch die Cantzel, der Altar, der kleine Lettner und der gantze Chor
mit schwartzen tüchern behengt gewesen, und hat man ein gantz jähr und
drüber Cantzel, Altar und lettner behengt gelassen. 4) ist hierauff der Gottesdienst
mit einer Musik auff dem kleinen lettner angefangen worden. Die
predigt so ich damahl gehalten ex Esa.66 v. 14 ist hernach in öffentlichen
druck außkommen, und wie ich nach vollendeter predigt und sowohl dem
Choral- alß Figuralgesang, auff der Cantzel praemissis titulis abgedanckt,
also ist mann in obgemeldeter Ordnung wider nacher hauß gangen, und haben
die musquetire auff dem kirchhoff 3 mahl loß gebrennt, und alles ist
mit einem convivio beschlossen worden."1

Man vermutet nicht leicht, daß es sich bei dieser im Anhang des Kirchenbuches
I von Nonnenweier eingetragenen minutiösen Schilderung eines
Begräbniszeremoniells des Jahres 1667 um die Beerdigung eines gewöhnlichen
adligen Grundherren handelt. Der Aufwand und Pomp, die detaillierte
Aufzählung der Beteiligten lassen eher vermuten, daß man es mit
dem Begräbnis wenigstens eines Freiherrn oder gar eines regierenden Grafen
zu tun hat. Die Schilderung der Begräbnisfeierlichkeiten für den Grafen
Johann Reinhard II. von Hanau-Lichtenberg (1628-1666), die kurz zuvor
, noch im Jahr 1666, in dessen Residenz Rheinbischofsheim stattfanden
, bietet sich zum Vergleich an.2 Sie fielen nicht wesentlich anders aus.
Doch der hanauische Graf gebot immerhin über die beiden Ämter Willstätt
und Lichtenau mit rund fünfzig Dörfern und Flecken, war reichsunmittelbarer
Regent. Der im Januar 1667 in Nonnenweier Beerdigte dagegen war
Johann Christoph von der Grün (1603-1666), Grundherr in Nonnenweier
und Niederhausen, mit Anteilen an den Dörfern Allmanns- und Wittenweier
, eines gestreuten Besitzes also, der sich am Rhein entlangzog. Und das
noch nicht lange: er hatte - durch einen Vertrag vom 11. Mai 1663 - diese
Besitztümer um 24 000 Gulden von der Freien Reichsstadt Straßburg gekauft
. Es war keine alteingesessene Adelsfamilie, die dieses pompöse Begräbniszeremoniell
entfaltete.3

Der Leser des zwanzigsten Jahrhunderts wundert sich noch mehr, wenn er
erfährt, daß das Dorf Nonnenweier in diesen Jahren, nach den Verheerungen
des Dreißigjährigen Krieges, nur rund fünfzig Bürger zählte, die als
Zuschauer des Begräbniszuges in Frage kamen, der doch, alles in allem gerechnet
, aus hundert Personen bestanden haben mag.4 Leidtragende („ley-
dige") der Familie von der Grün mit ihrem Dienstpersonal, Trauergäste,
Musikanten und Militär, die wohlgemerkt nach strengen Regeln der Etikette
in den Zug eingeordnet und in der Beschreibung aufgeführt wurden. Die

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