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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 396
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von der Grün und seine Gattin, die ihn auf den Feldzügen des Jahres 1634
begleitete und eben eine Geburt hinter sich hatte, nach der Schlacht bei
Nördlingen, bevor sie gefangen genommen wurden, noch so kaltblütig waren
, die im Feld mitgeführten Akten der Kanzlei Bernhards von Weimar zu
verbrennen und einige wertvolle Diamanten aus dem persönlichen Besitz
des Herzogs auf abenteuerliche Weise zu retten. Frau von der Grün verbarg
sie in ihrem Haaraufsatz und rettete sie so über die Zeit ihrer Gefangenschaft
.20 Noch die Witwe muß an solchen gefahrvollen Unternehmungen
und am Wagemut ihres Gatten Wohlgefallen gehabt haben. Der Pfarrer hätte
sonst solche Episoden nicht in seiner Leichenpredigt herausgestellt.
Das zuletzt berichtete Ereignis deutet schon auf die besondere Beziehung
des Ehepaars zu Bernhard von Weimar hin. Der Nonnenweirer Pfarrer bemerkt
am Ende der Aufstellung aller Dienste, die von der Grün dem Herzog
geleistet hat:

Welche schöne Verrichtungen und trew-geleistete Dienste / von unserm Herrn
Obersten Seelig beschehen / wie sie billich Ihr Fürstl. Gnaden bewogen / ein sonderbare
Affection und Liebe auff ihn zu werffen / so hat Sie auch ihr Gnädig
Gemüht so wol in Wercken / als auch in Worten gegen Ihme mercken und von sich
spühren lassen. Dann wie Sie gegen fremden von Ihm nur diß Liebes-Wort gebraucht
/ und öffters gesagt: Mein Grün / also hat Sie Ihme auch versprochen / mit
Donation einer Herrschafft seiner zu gedencken."21

Aus der Zuweisung einer eigenen Standesherrschaft wurde freilich ebenso
wenig wie aus des Herzogs eigenen Plänen für die Gründung eines elsässi-
schen Herzogtums unter seinem Szepter. Doch muß der Pfarrer Gründe
gehabt haben, diese Versprechung Bernhards von Weimar vor der Trauergemeinde
zu erwähnen. Der Besitz der vier Dörfer am Rhein erschien so
wie die späte Erfüllung des Vermächtnisses Bernhards.

Wenn man einem Bericht der bischöflich straßburgischen Verwaltung in
Ettenheim glauben darf, dann ging die Übergabe der Dörfer und die Huldigung
der neuen Untertanen nicht ohne Reibungen vor sich. Demnach haben
sich die Bürger von Niederhausen, die am 21. Oktober 1663 nach
Nonnenweier beordert wurden, zunächst geweigert, den Eid zu leisten.22
Von der Grün habe sie nur dadurch gewinnen können, daß er ihnen die Erhaltung
ihrer „Freiheiten" versprach und einen Teil der im Dreißigjährigen
Krieg angehäuften Kontributionsschulden erließ. Man kann sich die Motive
vorstellen, welche die Dorfbewohner bewegten. Die Freie Reichsstadt
Straßburg hatte eine zuverlässige und berechenbare Verwaltung. Gerichtsbarkeit
und öffentliche Ordnung der Stadt, die „Policey", galten als mustergültig
, wurden in der juristischen Literatur der Zeit ihrer Zweckmäßigkeit
wegen gerühmt.23 Bei dringender Gefahr konnten sich die Bewohner
der Straßburger Dörfer in den Schutz der Stadtmauern begeben. Solche

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