http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0444
weirer Schneider Joseph Killi entlohnte die Gemeinde mit einem Gulden.
Killi fertigte eine Schneiderarbeit für den „Armen Joseph Fitzkamm" an.
Schuhwerk war für Arme unerschwinglich. Ein Paar Schuhe kosteten 1847
beim Rammersweirer Schuster 1 Gulden 13 Kreuzer60. Da der „Arme Simon
Heiz" vom Armenfonds ein Jahresalmosen von 30 bis 60 Kreuzer erhielt
, hätte er den ganzen Betrag für sein Schuhwerk ausgeben müssen.
Wohnung
Ein weiterer Ausgabenposten war der sog. „Hauszins" für Arme und Obdachlose
. Der Rammersweirer Hausbesitzer Jakob Litterst verlangte 1847
von der Gemeindekasse einen jährlichen Hauszins von acht Gulden, weil
er die „Arme Magdalena Wernet" in seinem Haus aufnahm. Für Rammersweier
und Offenburg läßt sich gegen Mitte des vorigen Jahrhunderts ein
Anstieg der Obdachlosigkeit erkennen, Folge der zahlreichen Zwangsversteigerungen
.
Frauen und Kinder
Die „Arme Rosina Hartmann" war eine Bettlerin, die von ihrer Gemeinde
ein paar Kreuzer erhielt. So heißt es in den Quellen: Die Mutter von mehreren
unehelichen Kindern solle eine gesunde und starke Person gewesen
sein. Man wollte deshalb nicht verstehen, warum sie keiner Arbeit nachgehe
. Sie führe ein unsittliches Leben, das sie „der Gemeinde zum Trotz
nur noch stärker dreibe"61. Die Polizei steckte Rosina Hartmann deshalb
mehrere Male in eine polizeiliche Verwahrungsanstalt. Immer wieder wurde
sie wegen Hausierens und Betteins festgenommen.
Ein Großteil der Armenunterstützung floß in die Verpflegung unehelicher
Kinder, oder besser gesagt, kam denjenigen Familien zugute, die ein uneheliches
Kind verpflegten. Das gleiche galt, wenn eine Frau ihr Kind
nicht ernähren konnte. Dabei läßt sich für die Stadt Offenburg ein rasanter
Anstieg unehelicher Geburten feststellen: 17 (1830), 43 (1847) und 72
(1854).
Der Bürger Simon Litterst bekam für die Verpflegung von Kunigunde Vin-
zens die jährliche Summe von 13 Gulden 30 Kreuzer. Der Gemeinderat
legte zuvor die Pflegschaft in einem Verpflegungsvertrag fest62. Im Dezember
1847 schloß er mit dem ledigen Bürger Simon May einen solchen
Vertrag „für den Armen Joseph Gießler" ab63. May übernahm gegen die
Summe von 30 Gulden dessen „Verköstigung" und verpflichtete sich, seinen
Pflegling in gesunden und kranken Tagen zu ernähren. Der kleine Jo-
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