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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 448
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wohner. Einige Rammersweirer bezeichnete der Gemeinderechner in den
Steuerregistern als „arm"; eine Bezeichnung, die im übrigen in den Offenburger
Steuerregistern gänzlich fehlt. Das Steuerkapital jener Armen
schwankte allerdings beträchtlich: Neben Besitzlosen tauchen auch hausbesitzende
Armen auf74. Wie läßt sich das erklären? Ortsbürger, die aufgrund
eines persönlichen Schicksalsschlags, wie etwa der Tod eines
Ehepartners oder eine schwere Krankheit, verarmten oder erwerbsunfähig
wurden, besaßen einen Rechtsanspruch auf Armenunterstützung. Während
wir von solchen sog. „schuldlosen Armen" zumindest dürftige Hinweise
erhalten, tauchen Nichtseßhafte selten auf. Wir kennen nur ihre Namen
und wissen, daß sie zeitweise eine Unterstützung erhielten, ihre Herkunft
und ihr weiteres Schicksal bleiben im dunkeln. Armut war kein vorübergehender
Zustand. Die Überprüfung der Armenrechnungen von 1843 bis
1855 ergibt folgendes Resultat: Über 40 Prozent der 25 Armen wurden
acht Jahre später immer noch als Almosen- oder Leistungspfänger geführt.
Bei sieben Personen lag die Unterstützungsdauer zwischen acht und zwölf
Jahren75. Hingegen bekamen nur etwa 30 Prozent eine einmalige Hilfeleistung76
.

Soziale Herkunft der Rammersweierer Ortsarmen im Jahr 1843

4 als „Arme" bezeichnete Personen

5 ledige Personen (davon 3 Frauen)
3 Waisen

3 Witwen

1 Tagelöhner

1 Dienstknecht

2 Landwirte

1 Landwirt über 65 Jahre
5 Uneheliche Kinder

3 Personen ohne Angaben

Immer häufiger gerieten alleinstehende Menschen in Not. Mitte der fünfziger
Jahre befanden sich unter den Ortsarmen zur Hälfte Ledige und Verwitwete
. Obdachlosigkeit besiegelte das Schicksal fast alle Rammersweierer
Armen: 1854 erhielten 12 Personen eine bezahlte Unterkunft (Hauszins
), 21 Personen mußte die Gemeinde eine Verköstigung gewähren.

Soziale Herkunft der Rammersweierer Ortsarmen 1852 und 1854
1852

2 als „Arme" bezeichnete Personen
8 ledige Personen (davon 7 Frauen)
8 uneheliche Kinder

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