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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 468
(PDF, 127 MB)
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6. Außer einem Tableau (?) am Hauptaltar dürfen keine Bilder oder sonstige Verzierungen
angebracht werden, die beständige Einrichtungen sein könnten;
Gerätschaften, die der katholische Kult benötigt, werden vor Beginn des evangelischen
Gottesdienstes in die katholische Sakristei gebracht.

7. Die Bestreitung der Gottesdienstkosten und Unterhaltung der Kirche: beiden
gemeinsame Gottesdienstkosten werden von der Gemeindekasse bestritten
(Bau und Reparation des Gebäudes, Anschaffung und Reparation der Orgel,
Kanzel, Altar - ohne Verzierung - , Glocken, Kirchenstühle u. ä.); Kosten, die
jeder Konfession eigentümlich sind, werden aus eigenen Mitteln bestritten
(bei den Evangelischen z. B. die Gefäße zu Taufe und Abendmahl, Altartücher
usw.; bei den Katholischen: Ausschmückung der Kirche durch Bilder,
Statuen, Fahnen, Kreuze, Monstranz, Meßgewänder, Beichtstühle, Öl, Wachs
u. ä.).

8. Mesnerdienst: die Gottesdienstverrichtungen werden vom jeweiligen Mesner
ausgeführt, die übrigen Geschäfte wie bisher vom evangelischen Mesner nach
bisheriger Vergütung; der katholische Mesner wird von den Katholiken vergütet
.

9. Der Platz für den Friedhof muß von den Katholiken aus eigenen Mitteln beschafft
werden; Einfassung und Unterhaltung geht auf Gemeindekasse.

10. Die politische Gemeinde übernimmt nur den Anbau einer Sakristei für die Katholiken
. In der Kirche selbst dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden
, durch die die Evangelischen an Platz verlieren würden.

Von evangelischer Seite wurde die Vereinbarung unterschrieben von Pfarrer
Riehm, Vogt Rauch, Altvogt Bader, Jerg Koller, Mathis Wöhrle. Von
katholischer Seite unterschrieben Johannes Sahr, Egidi Storz, Georg Heitz-
mann, Johannes Kempf - Michael Feißt verweigerte die Unterschrift. Beigefügt
war die evangelische und katholische Bürgerliste (65 bzw. 59 Namen
) Vitus Burg lehnte das Simultaneum strikte ab. Was sich für die Zukunft
als gut erwies.

Am 1. 2. 1829 wurden in einer gemeinsamen Sitzung der ganzen Bürgerschaft
im Beisein von Amtmann Orff (Offenburg) noch einige Punkte präzisiert
:

Was sind Kommuniontage? Karfreitag und Christtag, dazu 3-4 weitere Tage, die
der Pfarrer festlegt. Den Katholiken soll es nicht verwehrt sein, ein Muttergottesbild
und das Bild eines Apostels dauernd in der Kirche anzubringen, Mit Oberschopfheim
sei ja bereits eine Einigung erzielt worden, daß der Diersburger Beitrag
und der der Gemeindekasse zur Mesnerbesoldung aufhört mit Abgang des jetzigen
Mesners. Bis dahin soll jeder katholische Bürger zum Mesnerdienst jährlich
18 Kreuzer entrichten. Will der katholische Schullehrer den Dienst um diese Vergütung
nicht übernehmen, kann jeder geeignete Bürger dazu bestellt werden. Die
katholische Gemeinde verzichtet, solange kein eigener Pfarrer in Diersburg ist, auf
das Kompetenzholz und das Futter von der Allmend. Der Beichtstuhl soll in die
katholische Sakristei kommen. Die Katholiken verpflichten sich, den Geistlichen

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