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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 527
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Sakristei anzubauen. 1784 reichten die Ottenheimer beim Oberamt Mahlberg
ein Gesuch zum Anbau einer Sakristei mit Planunterlagen ein. Die
voraussichtlichen Kosten für diesen Anbau wurden mit 165 fl angegeben.
Das Oberamt Mahlberg leitete diesen Wunsch befürwortend an den Hofrat
in Karlsruhe weiter. Interessant hierbei ist das von Mahlberg aufgelistete
Ottenheimer Gemeindevermögen. Wörtlich heißt es in der am 24. April
1784 formulierten Eingabe:43

„Es ist die Gemeinde Ottenheim bey weitem die reichste unter den Gemeinden in
der Herrschaft Mahlberg, indem sie zwischen 40 und 50 tausend Capitalien und
für immer aus den Waldungen jährlich wenigstens 1100 fl Einkommen hat. Sie
kann also gar wohl eine Sacristey für den Evangelischen Pfarrer bauen."

Am 22. Mai 1784 wurde der Anbau der Sakristei an die südliche Seite der
Kirche auf Kosten der Gemeinde durch Markgraf Carl-Friedrich gestattet.
Als sich die Kosten nach Abschluß der Bauarbeiten um 15 fl auf insgesamt
180 fl erhöht hatten, wurde der Gemeinde Ottenheim am 19. Januar 1785
erlaubt, auch diese Kosten aus dem Gemeindevermögen zu begleichen.

Die Orgel

Auch die Ottenheimer Simultankirche bekam schon kurz nach ihrer Erweiterung
im Jahre 1771 eine Orgel. Denn in einem evangelischen Visitationsprotokoll
von 1771 wird folgendes berichtet:44

„Orgeln sind überall außer in Wagenstadt und Ottenheim (wo eine neue gemacht
wird) vorhanden, die Evangelischen dürfen sie aber nicht brauchen, trotz Geldersatz
für die Anschaffung."

Darüber hinaus schreibt Pfarrer Anton Sartori in einem Beschwerdebrief
vom 15. April 1773 von der „nägstens aufzustellende Orgel".45 Die Existenz
einer Orgel in der Kirche wird in einem Bericht der Gemeinde Ottenheim
an das Oberamt Mahlberg vom 02. Juni 1784 bestätigt. Darin wird
bemängelt, daß seit der Aufstellung der Orgel bereits 12 Jahre verflossen
seien, ohne daß sie auch nur einmal einer gründlichen Reinigung oder Renovierung
unterzogen wurde. Daher wollte die Gemeinde Ottenheim dem
Orgelmacher von Westhofen im Elsaß den Auftrag zur Renovierung der
Orgel erteilen. Das Oberamt genehmigte diesen Auftrag jedoch nicht, sondern
befahl, einen deutschen Orgelbauer mit der Reparatur zu beauftragen.
Daraufhin wurde der Rastatter Orgelbauer Stieffeie mit der Reparatur beauftragt
, nachdem Markgraf Carl-Friedrich am 25. September 1784 die
Genehmigung hierzu erteilt hatte.46 Es wurde vertraglich vereinbart, daß
das gesamte Orgelwerk ausgehoben, vom Staub gesäubert, alle 13 Register
frisch gestimmt und das Prinzipal frisch gesäubert wird. Da das Blasgebälk

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