Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 535
(PDF, 127 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0535
Das Simultaneum

Die Kirche war vor der Reformation natürlich katholisch, danach war sie
wechselseitig im Besitz der evangelischen und der katholischen Kirchengemeinde
. Erstmals als Simultankirche wird das Gotteshaus in einer
Urkunde vom 14. Januar 1747 genannt. Darin erlaubte Markgraf Ludwig
Georg von Bad^n der lutherischen Gemeinde zu Ottenheim die Abhaltung
ihres Gottesdienstes in der katholischen Kirche. Dennoch dauerte es
nochmals fast 20 Jahre bis den Ottenheimer Protestanten auch erlaubt wurde
, einen eigenen Geistlichen zu haben.67 Jedenfalls ergibt sich hieraus,
daß die Kirche bereits im 18. Jahrhundert bis zu ihrer Zerstörung im Zweiten
Weltkrieg als Simultankirche benutzt wurde.

Daß beide Konfessionen das Gotteshaus nutzten, löste im Laufe der Jahre
immer wieder zum Teil sehr heftige Streitereien aus. Von einem brüderlichen
Miteinander kann zu keinem Zeitpunkt die Rede gewesen sein.

Der erste Streit entbrannte bereits kurz nach dem Abschluß der Bauarbeiten
im Jahre 1771. Denn Pfarrer Sartori sah den Chorraum mit dem integrierten
und vergrößerten Hochaltar offensichtlich als das Eigentum der
katholischen Kirchengemeinde an. Denn wie bereits ausgeführt, hat der
Chorraum für die katholische Glaubenslehre eine ganz besondere Bedeutung
. Aus diesem Grund ließ Sartori, da der Turm auch nach der Fertigstellung
des Erweiterungsbaues seine Funktion als Glockenträger bewahrt hatte
, die Glockenseile vom Chorraum in das Langhaus leiten und sonderte
den gesamten Chorraum mit einem niedrigen Geländer vom Langhaus ab.
Bedingt durch dieses Vorgehen entbrannte zwischen der evangelischen und
der katholischen Kirchengemeinde ein langer Streit, der darin gipfelte, daß
die „Protestanten" am 10. Februar 1808 den Chorraum mit Erlaubnis des
Oberamtes Mahlberg besetzten, um ihrer Gemeindejugend wenigstens
einen ausreichenden Stehplatz im Gotteshaus anbieten zu können. Nachdem
das bischöfliche Kommissariat gegen diese Form der Benutzung
nichts einzuwenden hatte, „da es den Katholiken keinen Schaden bringt",
wurde diese Nutzung des Chorraumes nunmehr auch von den Ottenheimer
Katholiken toleriert.68

Dieser Streit war, wie bereits gesagt, kein Einzelfall. Zahlreiche kleinere
Händeleien, ungezählte Sticheleien auf beiden Seiten lösten sich immer
wieder ab. Ein großer Streit entbrannte auch, nachdem der Mahlberger
Amtmann Franz Ernst Olisi ab 1682 allen evangelischen Kirchengemeinden
in den Kirchen, in denen neben den katholischen auch noch evangelische
Gottesdienste zugelassen waren, nur bewegliche hölzerne Altäre
erlaubte, die darüberhinaus sofort nach dem Gebrauch wieder entfernt wer-

535


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0535