Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 664
(PDF, 127 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0664
Peter Karl Weber: Lichtenberg. Eine
elsässische Herrschaft auf dem Weg
zum Territorialstaat. Soziale Kosten
politischer Innovationen. Brigitte Gu-
derjahn-Verlag. Heidelberg. 1993.
314 S.

Diese Monographie, auf einer Dissertation
basierend, die 1989 vor der Philosophisch
-historischen Fakultät der Universität
Bern angenommen wurde und jetzt
als Band 12 der Schriften der Erwin-von-
Steinbach-Stiftung im Verlag B. Guder-
jahn. Heidelberg, erscheint, geht auch das
badische Hanauerland an. bildet doch dieses
bis zum Jahre 1801 eine territoriale
Einheit mit den elsässischen Teilen der
Grafschaft Hanau-Lichtenberg, die in der
Grafschaft Lichtenberg ab dem Jahre
1202 ihren Vorgänger hat. Schon in den
Anfängen dieses Territoriums haben die
rechtsrheinischen Gebiete um Lichtenau
und Willstätt dazugehört. Abweichend
vom Untertitel geht der Autor auch auf
diese heute nicht mehr elsässischen Gebiete
ein, die Jahrhunderte hindurch nicht
nur verwaltungsmäßig mit den linksrheinischen
elsässischen Gebieten verbunden
waren und vielfach eine Einheit dargestellt
haben, von der aber die Leute auf
beiden Seiten heute kaum noch etwas wissen
. Ausgangspunkt für diese Modelluntersuchung
bei Professor Blickle in Bern
in einem Gebiet, das heute zum größten
Teil nicht mehr zu Deutschland gehört, ist
eine „beispiellose Prozeßserie" von
Reichsdörfern im unterelsässischen Amt
Hatten, die später in der Herrschaft Lichtenberg
aufgegangen sind, die im 16. und
17. Jahrhundert gegen ihren Landesherrn
erfolgte und „in der Reichsjudikatur eine
gewisse Bedeutung erlangt hatte". Die
Auswahl ausgerechnet dieses Territoriums
mag an sich überraschend gewesen sein,
wobei nicht übersehen werden kann, daß
es von Anfang an auf eine Geschlossenheit
hintendierte und sie auch erlangte.
Die Besitzgeschichte der „Lichtenberger"
ist durch die grundlegende Arbeit des El-
sässers Fritz Eyer vom Jahre 1938, die

1985 wieder neu aufgelegt wurde, gesichert
. J. Lehmann hat mit seiner zweibändigen
, 1862/63 erschienenen „Urkundlichen
Geschichte der Grafschaft Hanau-
Lichtenberg" dynastische Vorarbeit geleistet
, auf der rechtsrheinischen Seite sind
es Johannes Beinert und Wilhelm Mech-
ler. die in der Sache beigetragen haben.
Auf diesen Arbeiten baut Peter Karl Weber
auf, seine Arbeit aber hat eine andere
Intention, diese liegt eindeutig auf der sozialen
Komponente dieser Herrschaft und
damit auf der Linie, die Prof. Blickle. der
früher in Saarbrücken lehrte, und andere
Historiker in Deutschland vertreten; in der
Fragestellung, „wie umfassend der Staat
menschliches Leben durchdringe oder in
welchem Ausmaß irdisches Leben verstaatlicht
werde". D. h. dem Verfasser
geht es darum, die soziale Entwicklung
bei den Untertanen modellhaft von der
Zeit des mittelalterlichen Grundherr-
schaftsgefüges bis in die absolutistische
Frühzeit hinein aufzuzeigen oder, anders
ausgedrückt, zu zeigen, wie sich die Gewichte
zwischen Herrschaft und Untertanen
im Verlauf und im Rahmen des Villi-
kationssystems des frühen Mittelalters
zum frühkapitalistischen Territorialstaat
im 17. Jahrhundert entwickelt und verändert
haben. Dabei wird auch auf die Periode
der Bauernkriege um 1525 eingegangen
, die im unteren Elsaß vor allem eine
Rolle spielten, hierzu kann der Verf. die
Tatsache einbringen, daß es in diesem Zusammenhang
in der Grafschaft Lichtenberg
keine Hinrichtungen gegeben hat.
Bei dieser sozialen Entwicklung hat die
Konstituierung der Ämter eine nicht unwichtige
Rolle gespielt, denn die Ämter
hatten die Aufgabe, den herrschaftlichen
Anspruch gegenüber den Untertanen
durchzusetzen, etwa in der Erhebung von-
Steuern und Abgaben und in der Leistung
von Diensten, zumal im Lichtenbergischen
die Personalleibeigenschaft überwog
.

Als Resultat seiner Untersuchung kommt
der Autor zu dem Schluß, daß „nach 1525

664


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0664