http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1995/0237
1503 wurde von einem Schiedsgericht der Runzenbach als Territorialgrenze zwischen
der Herrschaft des Klosters Ettenheimmünster und der von Hohengeroldseck
festgelegt und durch die Setzung des sogenannten „Aydsteins" dokumentiert.
Foto: Gerhard Finkheiner
Markgraf Christoph von Baden die Geroldsecker Stammgüter im Schutter-
tal pfandschaftsweise in Besitz, und der Kurfürst Philipp von der Pfalz besetzte
1486 gewaltsam die Burg Hohengeroldseck. Diepold II., nun völlig
entmachtet, floh ins Ausland, auf die saarländischen Besitzungen seiner
Frau, wo er 1499 verstarb.
Die veränderten Herrschaftsverhältnisse ausnützend, beabsichtigte die
Stadt Euenheim seit 1491, und dies mit Unterstützung der Stadt Straßburg,
den östlichen, scheinbar ungeklärten Grenzverlauf des Genossenschaftswaldes
neu festzulegen. Die Straßburger Gesandten gaben im Namen der
Genossen vor, daß ihre hohen Eichen, Buchen und Reutböschen auf den
Lehengütern der Dörlinbacher enden sollten.
Die Gegenseite berief sich auf die überlieferte Grenze, die vom Kreuzstein
auf dem Grassert („graßhart") hinunter in den Regelsbach, hinauf auf den
Gierifuß („girnbiß" oder „girnbuß") bis hinüber zur Schneeschleife
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