Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 161
(PDF, 127 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1996/0161
„Der Gebrauch des freien Rheins"

Zur Fischereigerechtigkeit auf dem mittleren Oberrhein

Anton Wild

Fragt man einen der heute nur noch selten anzutreffenden Rheinfischer im
nördlichen Breisgau oder in der Ortenau, woher seine Zunft ihr Recht ableitet
, auf dem Rhein zu fischen, erhält man ein Achselzucken zur Antwort
oder vielleicht den vagen Hinweis auf Maria-Theresia oder eine andere
Herrscherpersönlichkeit. Auch in der Literatur zur Fischerei auf dem mittleren
Oberrhein bleibt die Frage nach der Fischereigerechtigkeit, soweit
ich feststellen kann, unbeantwortet1.

Weiter führt uns ein Besuch in den städtischen Archiven von Straßburg,
wo sich in der Serie III umfangreiches Material zur Geschichte der Oberrheinfischerei
befindet. Besonders aufschlußreich ist das Bündel III 86/7.
Sein Inhalt wird auf dem Deckblatt folgendermaßen angegeben: „Händel,
die man mit denen von Rheinau gehabt wegen des freien Fischfangs auf
dem Rhein, welchen sie den hiesigen Fischern in ihrem Bann teils durch
neue Ordnung limitieren, teils gar verwehren wollen. De annis 1480. 1483.
1488. 1491. 1494. und 1499. etc. Bis ins seculum 1500."

Ein Blick in das Bündel zeigt, daß mit den „hiesigen" Fischern die von
Kappel a. Rh. gemeint sind. Dieser Ort gehörte früher zum Amt Euenheim,
und dieses war seit 1401 an die Stadt Straßburg verpfändet. Als Pfandherrin
machte sich die Stadt die Interessen ihrer Leute zu eigen, die der Fischer
von Rheinau lagen in den Händen von Bischof Albrecht von Straßburg
.

Auf den lange schwelenden und immer wieder aufflackernden Streit soll
hier nur soweit eingegangen werden, als es für unser Thema nötig ist.
Nach Vorgeplänkeln begann er wohl im zeitigen Frühjahr 1480 wegen der
Fischerei in der „unteren Flut", einem Rheingießen, den die beiden Orte
bisher teils einzeln, teils gemeinsam „gewendet" hatten. Aus einer unterschiedlichen
Auffassung darüber, welche Rechte und Pflichten sich aus
dem „Zeichnen" eines Gewässers ergaben, entwickelte sich ein Streit mit
gegenseitigen Anschuldigungen und Übergriffen, in den auch die Fischer
von Rust und Wittenweier verwickelt wurden und der schließlich zur Gefangennahme
von acht Rüstern durch die Rheinauer im Kappler Bann
führte.

161


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1996/0161