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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 165
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Zugang zu ihrem Bann grundsätzlich verwehren, ihm nur noch da ein
Recht zugestehen, „wo der Rhein seinen Lauf und Fluß hat", und auch dies
auf das Fischen mit dem Zuggarn beschränken möchten7. Daß die Rheinfischer
von Weisweil /Schönau bis Iffezheim/Seltz ohne Ausnahme den
„freien Gebrauch des Rheins" zumindest in dieser restriktiven Form bejahten
, das konnten die Straßburger dann doch als Ergebnis ihrer Umfrage
verbuchen.

„ Rheinsrecht und alt Harkommen " in der Geschichte der Fischerei auf
dem mittleren Oberrhein

Soweit wir die Entwicklung der Rheinfischerei hier überblicken können,
läßt sich das Ergebnis der Ermittlungsaktion von 1480 durchaus in den geschichtlichen
Zusammenhang einordnen. Dieser selbst gewinnt dadurch eine
deutlichere Struktur, einzelnes muß allerdings korrigiert oder als unhaltbar
aufgegeben werden.

Daß zur Zeit der Römer und im frühen Mittelalter die „freilebenden Fische
. . . dem Zugriff jedermanns freistanden", wird in der Fachliteratur nicht in
Frage gestellt. Auch nicht, daß diese Fischereifreiheit ein Gewohnheitsrecht
war, da bei dem damals unvorstellbar großen Fischreichtum kein Bedürfnis
nach einem Gesetzesrecht bestand. Mit dem Ausbau der Grundherrschaft
wurde ein Großteil der Wasserläufe der freien Nutzung entzogen
, die schiffbaren blieben aber bis ins hohe Mittelalter freie Gewässer8.

Wir können davon ausgehen, daß das Oberrheingebiet von dieser Entwicklung
nicht ausgenommen war und daß auf dem Rhein das ursprüngliche
Gewohnheitsrecht im 12. und 13. Jahrhundert im wesentlichen noch bestand
. Die ersten schriftlichen Zeugnisse über die Rheinfischerei, sie stammen
aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, bestätigen dies, zeigen
aber auch, daß die einst uneingeschränkte Freifischerei reglementiert und
damit Einschränkungen unterworfen wurde.

Die Ursache dafür ist leicht auszumachen und wird auch häufig genannt.
Mit der starken Zunahme der Bevölkerung im hohen Mittelalter stieg auch
der Bedarf an Nahrung, die gesteigerte Nachfrage nach Fischen wiederum
führte zu einer Dezimierung des Fischbestandes. Dem drohenden Verlust
ihrer Existenzgrundlage begegneten die Fischer dadurch, daß sie Ordnungen
zu dem Zwecke erstellten, den nachwachsenden Fisch zu schützen und
damit die absehbare Vernichtung des ganzen Bestandes abzuwenden. Der
Anstoß dazu kam hauptsächlich von den Städten. Dank ihrer Verfassung
und ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung hatten sie dazu gün-

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