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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 188
(PDF, 127 MB)
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aus gehorsamen Untertanen, die mit gekrümmtem Rücken auf den Wink
ihrer beamteten Vorgesetzten warteten. So bescheiden sich das Amt des
Bürgermeisters auf den ersten Blick ausmachte, war es doch in seiner Auswirkung
eine wichtige Vertretung des einfachen Bürgers und so etwas wie
die demokratische Komponente der Gemeindeverwaltung des Alten Reiches
. Mit den Gerichtsschöffen zusammen bildeten sie das bürgerliche Gegengewicht
gegen die landesherrliche Amtsgewalt. Wie die Würde dieses
Amtes eingeschätzt wurde, ging auch daraus hervor, daß 1753 auf zwei
neue Glocken neben dem Namen des Amtsschultheißen (Ch. G. Schulmeister
) auch der Name des Bürgermeisters (Johann Jacob Kautz) zu stehen
kam. Ehrungen mit noch heute anhaltender Wirkung (die Glocken sind
längst eingeschmolzen) erfuhren der Schneider Philipp Jacob Kerle (Bürgermeister
1776) und der Bäcker Johann Adam Härer (Bürgermeister
1779), nach denen zwei Straßen im Neudörfel benannt sind. Bei dem Mangel
an urkundlichen Beweisen für die Gründung dieser Siedlung könnte
man diese beiden Jahreszahlen aus der Geschichte der Bürgermeister damit
in Verbindung bringen. Vielleicht datieren sie Anfang und Ende der Erschließung
. Aus dieser Zeit haben wir noch einen Hinweis, der sich auf das
Neudörfel bezieht: „Weil die Rheinwerben durchbrachen, so war die ganze
Ulmer Au unter Wasser und (es) lief bis auf einen Steinwurf von den hiesigen
Hirtenhäusern (Oktober 1778)." Die zitierten Häuser müssen also am
Westrand des Neudörfels gegen die Au zu gestanden haben. Sofern sie
heute noch stehen (oder vor kurzem noch gestanden haben), können es nur
die beiden letzten Häuser der Hafnergasse sein: Das Haus des Wilhelm
Korn und das Haus des Willi Feßler. Die Hirtenhäuser wurden von der Gemeinde
gebaut. Sie sollten nicht viel kosten, und ihre Ausmaße waren deshalb
so bescheiden wie möglich. Die beiden genannten Häuser sind ein
Hinweis darauf, daß es in Lichtenau zwei Gemeindehirten gab (Kuhhirt
und Schweinehirt).

An dieser Stelle drängt sich uns noch ein Problem auf: Sollten die Bürgermeister
wirklich nur Gemeinderechner gewesen sein ohne sonstige wichtige
Funktionen, so scheinen uns die eben angeführten Ehrungen dreier Vertreter
dieses Amtes doch etwas zu hoch gegriffen. In Ermangelung von eigenen
Quellen, die das Problem lösen könnten, sei es erlaubt, in die Nachbarschaft
zu schauen, und zwar dorthin, wo die Quellenlage besser ist. Das
trifft in unserem Fall für die Grafschaft Saarbrücken zu. In einer Dissertation
hat nämlich N. M. Scherer die Gemeindeverwaltung dieses Territoriums
im 18. Jahrhundert gründlich dargestellt6. Darin erfahren wir, daß die
saarbrückischen Bürgermeister (dort Heimmeier genannt) neben dem Rechnungsamt
noch sieben weitere Funktionen ausübten. In Stichworte gefaßt
waren dies: Gemeindeversammlung (Einberufung und Leitung), Grenzbegehung
, Betreuung und Aufsicht der Wege, Bäche und der gemeindeeige-

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