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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 193
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Mann, in dessen Titel noch die Rümpfe der Wörter Gebot und Verbot
stecken. Der nächste Lichtenauer Bote, der zu fassen ist, hieß Jacob Duttweiler
. Er hatte das Pech, daß während seiner Dienstzeit (1728) fünf Delinquenten
aus dem Lichtenauer Gefängnis (Streckturm) ausbrachen. Daraus
folgte eine amtliche Sühne: „Jacob Duttweiler d.Bott mußte 14 Tage in
Thum, weilen er (die Wache) nicht visitiert hatte, blieb aber doch hernach
Bott". Zwei Jahre nach diesem Zwischenfall starb Jacob Duttweiler, und
sein Sohn gleichen Namens (J.D.) übernahm das Amt10.

Das Botenamt scheint in der Familie Duttweiler „erblich" gewesen zu sein,
denn in den beiden Spendenlisten der Pfarrchronik wird noch jeweils 1754
und 1765 ein Bote Jacob Duttweiler als Spender aufgeführt. Ja, fast 100
Jahre später (1854) wanderte ein Karl Duttweiler aus, als dessen Vater der
Stadtbote (Ludwig) Duttweiler angegeben wurde".

Ausblick

Mit der Beschreibung des Botenamtes sind wir am Ende der Beiträge angelangt
, die uns die Quellen, besonders die Pfarrchronik, leisten konnten.
So bleibt nur noch der Wunsch, zu wissen, wie sich die Gemeindeverwaltung
in der nachfolgenden Zeit entwickelt hat.

Fünf Jahre nach der letzten Eintragung Pfarrer Neßlers kamen in den Unruhen
des Jahres 1789 Amtsschultheiß, Gericht und Bürgermeister auf den
Prüfstand der öffentlichen Meinung. In den Gemeinden des Gerichts Lichtenau
kamen diese Behörden noch einigermaßen glimpflich davon12. Dagegen
ließen die Bürger des südlichen Nachbargerichts Rheinbischofsheim
an diesen Institutionen kein gutes Haar13. Parteilichkeit, Vetterleswirtschaft
, Geldschneiderei bei amtlichen Tätigkeiten waren die herausragenden
Vorwürfe der Beschwerdeschriften. Besonders die Gemeinde Memp-
rechtshofen fiel dabei als nachhaltige Klägerin auf. Bei der überlieferten
Gerichtsorganisation war es üblich, die Gerichtsschöffen aus den wohlhabenden
Bürgern auszusuchen. Da diese unter sich heirateten, waren allezeit
die Fehler der Vetterleswirtschaft vorprogrammiert. Ursächlich damit verbunden
war auch der Vorwurf der Parteilichkeit, besonders wenn sich
Richter und Gerichtete von Jugend an gegenseitig kannten. Die angeführten
Mängel sind die unausweichliche Kehrseite einer volksnahen Rechtspflege
, sozusagen systemimmanent. Die Vorwürfe der Geldschneidereien
blieben allerdings nicht im Allgemeinen stecken, denn sie konnten an
Hand von Schriftstücken auf Heller und Pfennig nachgewiesen werden.

Die Beschwerden fanden beim Landesherrn (Ludwig IX.) ein offenes Ohr,

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