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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 194
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und mit einem Dekret (vom 5.12.1789) verordnete er für die lokale Verwaltung
folgende Veränderungen:

a. Die Kontrolle der Gemeinderechnungen soll durch drei Deputierte erfolgen
. Die Deputation soll aus einem Armen, einem Mittleren und aus
einem Reichen bestehen.

b. Die Gebührenordnung soll durch Druck veröffentlicht werden (Gegen
Willkür!).

c. Die Bürgermeister bleiben frei von Fronpflichten.

d. Die Ahndungen von Feld- und Waldfreveln werden der Gemeinde zugewiesen
(Häuselstrafe bzw. Halsgeige).

e. Die Ergänzung des Gerichts erfolgte bisher so, daß die Schöffen aus
zwei von der Regierung vorgeschlagenen Kandidaten einen auswählten.
In Zukunft sollen alle Gerichtsschöffen mit der Stimmenmehrheit der
Bürger gewählt werden, wie bisher bei der Wahl der Bürgermeister üblich14
.

Zum Schluß bleibt noch die Frage zu beantworten, warum die Lichtenauer
Ortsvorgesetzten von ihren Bürgern weniger zerzaust wurden als ihre Kollegen
im Gericht Rheinbischofsheim. Die Antwort kann nur ein Versuch
der Erklärung sein. Sie soll trotzdem gewagt werden:

Der Schock des Prozesses von 1768-69, der die gesamte lokale Verwaltung
betraf, hatte über Jahre nachgewirkt und zur Vorsicht gemahnt. Der
Kahlschlag bei den Lichtenauer Gerichtsschöffen von 1771 (von sieben
scheiden fünf aus, Reduktion der Zahl der Schöffen auf vier) hatte auch die
Gerichtsleute verunsichert und ihr Gewissen geschärft. Zuletzt hatte der
Amtsschultheiß Schöne (ab 1775) vom unrühmlichen Abgang seines Vorgängers
gelernt und war nicht willens, ein gleiches Schicksal zu erleiden.

Als die Grafschaft Hanau-Lichtenberg im Jahre 1803 im Kurfürstentum,
später Großherzogtum Baden aufging, änderte sich die Verwaltung im Gericht
Lichtenau zunächst nicht. Als Baden dem Rheinbund beitrat (1806),
sah es sich allerdings im Jahre 1809 genötigt, durch das Organisationsre-
script15 in Anlehnung an Frankreich eine neue Gemeindeverfassung einzuführen
. Doch erst mit dem Ausscheiden des letzten Amtsschultheißen Joh.
Jacob Götz am 1.1.1813 aus seinem Amt16 (er wurde Obereinnehmer in
der Finanzverwaltung) wurden die neuen Verhältnisse für Lichtenau wirksam
. Der Verband des Gerichts mit seinen fünf Gemeinden wurde aufgelöst
. Jede Teilgemeinde wurde selbständig und wählte sich in der Gemeindeversammlung
der Bürger einen Vogt, Lichtenau als Stadtgemeinde einen
Bürgermeister.

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