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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 195
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Für den mündigen Bürger bedeutete die neue Ordnung einen Schritt zurück
in die Unselbständigkeit. Der Bürgermeister neuen Formats war mehr Beamter
der Regierung als Beauftragter der Ortsbürger. Für die meisten seiner
Geschäfte benötigte er die Genehmigung eines Regierungsorgans
(Amt, Kreis, Zentralbehörde)17. So konnte der Bürgermeister Joh. Jacob
Lauppe die Reinigung der Kirchturmuhr (es handelte sich um einen Betrag
von sechs Gulden) nicht selbst in Auftrag geben. Er mußte zu diesem
Zweck die Genehmigung des Amtsmanns Jägerschmid einholen18 (so geschehen
am 14.3.1830). Der Staat konnte sogar aus ,obervormundschaftli-
chen Gründen' gegen den Willen des Bürgermeisters entscheiden19. Die
staatliche Gängelung der Gemeindeverwaltung nahm im Jahre 1832 ein
Ende. Mit diesem Jahr trat eine Neue Gemeindeordnung in Kraft, die der
Gemeinde die ersehnte Selbstverwaltung brachte20. Das neue Gesetz gilt in
seinen Grundzügen heute noch:

L. Der Staat zieht sich aus der Gemeindeverwaltung zurück und übt nur
noch das Aufsichtsrecht aus.

2. Bürgermeister und Gemeinderäte werden von der Bürgerversammlung
auf Zeit gewählt (nicht auf Lebenszeit!).

3. Die Hintersassen werden Vollbürger mit Allmendnutzen. Auch wirtschaftlich
Unselbständige werden Bürger (der Knecht ist dem Bauer
gleichgestellt).

4. Ein Gemeindevoranschlag, der vom Amtmann genehmigt werden muß,
regelt die Finanzgeschäfte der Gemeinde.

Damit hatte die historische Entwicklung der Gemeindeverfassung ein zufriedenstellendes
Ende gefunden.

Anmerkungen

1 J.G. Lehmann, Urkundliche Geschichte der Grafschaft Hanau-Lichtenberg im unteren
Elsasse, II. Bd., S. 515. Mannheim 1863.

2 Fritz Eyer, Das Territorium der Herren von Lichtenberg, Bad Neustadt a. d. Saale
1985, S. 238.

3 Ludwig Lauppe, Burg, Stadt und Gericht Lichtenau. Herausgegeben von Lisbeth und
Wilhelm Lauppe, Weinheim 1984. S. 470. Pfarrer Georg Ernst Ludwig Neßler
(1717-1786) versah das Lichtenauer Pfarramt von 1753 bis 1786. Er entwickelte in
dieser Gemeinde eine segensreiche Tätigkeit (Schule, Pfarrwitwenkasse) und war in
seinem letzten Lebensjahr Dekan der beiden rechtsrheinischen Ämter.

4 L. Lauppe, a.a.O., S. 481 und Stammbaum der Schulmeister in GLA 65/11849. Die in
feinem Leder eingebundene Pfarrchronik wurde im Jahre 1726 von dem späteren
Amtsschultheißen Gottfried Christian Schulmeister (Dienstzeit: 1728-1763) gestiftet
mit der Bitte. „. . . dort alle merkwürdigen Begebenheiten darin zu notieren und der
Nachwelt zu hinterlassen". Vater und Großvater waren bereits Amtsschultheißen im
Gericht Lichtenau gewesen.

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