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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 201
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Repräsentanten, der Amt- und Oberamtmänner: diese hatten die Aufgaben
der inneren Verwaltung des Landes zu vollziehen, die Polizeigewalt zu
handhaben und die Aufsicht über Ortspolizei und Gemeindeverwaltung zu
führen23.

Der erste badische Amtmann in Kork war zugleich auch der letzte von
Hessen-Darmstadt gewesen. Zusammen mit seinem Kollegen Kapler von
Rheinbischofsheim hatte er 1802 dem neuen Landesherrn gehuldigt; am
26. April 1803 wurden beide nach dem Reichsdeputationshauptschluß als
badische Amtsvorstände eingesetzt24.

Joachim Friedrich Exter (1736(?)-1817)
1803 bis 1807 Amtmann in Kork

Die badischen Geschichtsquellen sagen über J. F. Exter wenig aus. Er wurde
1736 in Zweibrücken als Sohn des dortigen Stadtschultheißen geboren.
Bevor er 1770 in Kork angestellt wurde, war er Assessor der Fürstlichen
Regierung in Darmstadt. 1770 wurde er Hofrat und Amtmann für das Amt
Willstätt mit Sitz in Kork. 1778 zum hessisch-darmstädtischen Regierungsrat
ernannt, huldigte er 1802 dem Land Baden. 1803 wurde er zum badischen
Hofrat und Amtmann in Kork sowie zum 2. Beamten des Oberamts
Rheinbischofsheim bestellt. Diese Funktion hatte er inne bis zu seiner Pensionierung
im Jahre 1807. Joachim Friedrich Exter starb am 2. September
1817 in Kork25.

Zwei Sachverhalte seien noch zu seinem Amt und seiner Person angemerkt
:

1. J. F. Exter versuchte in den Jahren 1802 und 1804, seinen Sohn
Friedrich Wilhelm Exter als seinen Assistenten in Kork anstellen zu lassen
, der ihm dann auch in seiner Stellung als Amtmann folgen könnte26.
Dies gelang dem Vater nicht. Erst sein Enkel, Wilhelm Exter, wurde im
Jahre 1843 als Amtmann nach Kork berufen27.

2. Der Korker Schultheiß Joh. Georg Zuflucht sah im endenden 18. Jahrhundert
in J. F. Exter persönlich einen Feind, „der keinem Menschen
hold sei"28. Diese Meinung mag übertrieben klingen, scheint aber doch
vielleicht ein wenig gerechtfertigt dadurch, daß Exter nachweislich
mehrere Jahre sowohl mit dem Amtsschaffner29 als auch mit dem Landschreiber30
im Streit lag.

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