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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 235
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sei. Die Belegstelle für diese wichtige Forderung hat folgenden Wortlaut:
„Vor diesem sey keine Beth (= älteste direkte Steuer von Gebäuden und
Grundbesitz) umgeleget worden, ohne daß man das Gericht versamelt und
vernommen habe; derzeit schicke Herr Vogt nur ein Dekret an den Orts
Zwölfer, zufolge dessen eine Beth umgeleget werden müsse. Man bette daher
in Betrs der umzulegenden Bethen die alte Ordnung wieder einzuführen
."

Die Beschwerdeführer von Oberachern versäumen es auch nicht, Vorschläge
zum Geldsparen zugunsten der Gemeindekasse zu unterbreiten. Dies
könne man erreichen, wenn z.B. für das Holzflößen in den öffentlichen
Gewässern eine Vergütung gefordert werde, wenn man überdies dem Mesner
die 10 Gulden vorenthalte, die er jährlich immer noch erhalte, obwohl
er nicht mehr allabendlich den Rosenkranz (in der Pfarrkirche) vorbete,
oder wenn man dem Schulmeister in seiner Funktion als Mesner „wegen
einer Kindsleiche" anstatt 12 Kreuzer nur die 6 Kreuzer bezahle, die er
früher bei deren Beerdigung erhalten habe. Zusätzliche Geldmittel würden
der Gemeinde Oberachern auch dadurch zufallen, daß die bei der Instandsetzung
von Straßen und Wegen gefundenen Geldbeutel nicht nur der Vog-
tei zur „höheren Verwendung" übergeben würden, sondern auch der Gemeindekasse
zugute kämen. Der spürbaren Entlastung der Gemeindekasse
würde auch die Umsetzung folgender Forderung dienen: Die Ausbesserung
der Straße, die von Oberachern nach Kappelrodeck führe, solle nicht
nur Aufgabe der Gemeinde Oberachern, sondern auch der Gemeinden Un-
terachern, Fautenbach, Önsbach und Gamshurst sein.

Weitere Vorteile für die Gemeinde Oberachern und deren Bürger könne
man schließlich insofern erreichen, als das Beholzungsrecht in der
Großweierer Mark auf diejenigen Bürger Oberacherns ausgedehnt werde,
die im Oberacherner Kirchspiel von St. Johann ansässig seien. Außerdem
sollten „die Heiligengelder" (= u.a. die Einnahmen der Pfarrkirche) nicht
mehr nach Freiburg abgeführt, sondern „geldbedürftigen Bürgern" Oberacherns
übergeben werden.

Nachdem man in Unterachern eine gewisse Distanz zu den Aktivitäten gewonnen
hatte, die im August und in der ersten Hälfte des September 1789
von dieser Gemeinde ausgegangen waren, hielten die Bürger Unteracherns
und deren Bürgerausschuß es für nötig, am 18. September 1789 ein Schreiben
an den „Kayserlichen, Königlichen Herrn Hofkomißarius" zu richten8,
in dem sie ihrem Landesherrn und Kaiser Treue und Ergebenheit bekundeten
und zu erläutern versuchten, daß die Gemeinde Unterachern ungewollt
in den Aufruhr hineingezogen worden sei und sich dagegen stellen wollte.
Das Ganze wurde in folgende Worte gekleidet:

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