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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 236
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1996/0236
„Weilen wir aber bey dem den 19ten des abgewichenen Augustmonaths
vorgefallenen Auflauf ohne allen Antheil und ganz unerwartet mitzugehen
genöthiget wurden und daher als Theilnehmende könnten angesehen werden
, obschon man sich von Seiten der Gemeinde die möglichste Mühe gegeben
hat, die Ruhe und Ordnung wider herzustellen, so bittet die Bürgerschaft
des Marktflekens Unterachern Euer Gnaden unterthänig gehorsamst
unserem Allergnädigsten Monarchen nicht allein unsere niemals außer Augen
gesezte tiefeste Unterwerfung als auch unsere mit Liebe und besten
Gesinnungen durchdrungene Herzen und Unschuld zu bezeugen."

Aus diesem Schreiben und den zitierten Beschwerdepunkten der Gemeinden
Unter- und Oberachern vom 11. und 13. September 1789 geht deutlich
hervor, daß die Bürger dieser beiden Kommunen andere Ziele verfolgten
als die Revolutionäre im benachbarten Frankreich, die den Anlaß und den
Zeitpunkt für das Aufbegehren und die Dokumentation der Unzufriedenheit
in weiten Kreisen der Bevölkerung der Ortenau lieferten.

Stein des Anstoßes im Gerichtsbezirk Achern der Landvogtei Ortenau war
einmal der in Achern residierende Vogt Fabert, der als Vertreter der absolutistischen
Staatsmacht die Bürger durch sein arrogantes Gehabe, sein Streben
nach persönlichen Vorteilen und durch seine rigorose Ausführung
staatlicher Verordnungen provoziert hatte und folglich zur Rechenschaft
vor dem Oberamt in Offenburg gezogen werden sollte.

Zum andern ging es den Urhebern des Aufstandes und den Verfassern der
erwähnten Beschwerdepunkte primär um die Erhaltung bzw. Wiedereinführung
der „alten Rechte", die unter anderem durch die Politik Kaiser
Josefs II. in Frage gestellt bzw. abgeschafft worden waren. Mit der Berufung
auf die „alten Rechte" brachte man in Unter- und Oberachern auch
die Forderungen nach demokratischen Rechten auf lokaler Ebene (z.B.
Wahl und Kontrolle der Vorgesetzten) und nach Formen der kommunalen
Selbstverwaltung in Einklang, die wichtige Mosaiksteine auf dem Weg zur
Demokratie waren und einen Berührungspunkt zu Zielen der „Französischen
Revolution" herstellten.

Andere der angeführten Forderungen, die sich unter anderem auf die Abgaben
, Frondienste, das Salzregal, das Markt- und Geschäftsleben, das
Verhalten gegenüber Juden, die Bürgeraufnahme, auf mögliche Sparmaßnahmen
der Verwaltung und auf notwendige Entscheidungen im kirchlichreligiösen
Bereich bezogen, zielten in Übereinstimmung mit den Forderungen
anderer Kommunen9 ebenfalls nicht auf die Abschaffung bestehender
Strukturen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ab.

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