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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 239
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Die Willstätter Flößerzunft

Die Bedeutung Willstätts bei der Flößerei auf der Kinzig

Alfred Hetzel

Noch heute haben die Wasserwege in vielen Gebieten der Erde eine große
Bedeutung für den Transport von Gütern, insbesondere von Holz. So in
den Urwäldern Brasiliens, Alaskas, Sibiriens usw.

So war auch die Kinzig sicher seit Urzeiten der einzige Transportweg für
das Holz aus dem Schwarzwald ins Rheintal und weiter bis nach Holland.
Dabei hatte auch Willstätt eine Bedeutung für die bis von Loßburg und
Rippoldsau auf der Kinzig ankommenden Flöße. Vor dem für die große
Willstätter Mühle bestehenden Wehr - bereits im 14. Jahrhundert wird in
Willstätt eine Mühle nachgewiesen1 - war Willstätt Endpunkt für die
Flößer aus dem Kinzigtal. Einzige Ausnahme war die Schifferschaft Harmersbach
. In einem alten Kinzigtäler Flößerlied2 heißt es:

Jetzt goht es s'Land abe, durchs badische Land,

un' uffm Willstätter Weiher hots flaize (flözen) a End.

Berichte über die Flößerei wurden schon früher geschrieben, so von Georg
Heitz aus Kork3 und Hermann Fautz aus Schiltach4. Auch Johann Jockers
aus Willstätt5 hat über die Flößerei einen Bericht verfaßt. Er war noch
Augenzeuge der Flößerei gewesen. Von Wilhelm Schadt aus Legelshurst
gibt es ein Konzept aus den 1960er Jahren seines Referats über die Flößerei
auf der Kinzig, das er bei der Arbeitsgemeinschaft für das Hanauer
Museum in Kehl gehalten hat. Dieses Konzept liegt hier vor und bedeutet
eine wichtige Grundlage für diesen Bericht.

Die ältesten Akten über die Flößerei im Gemeindearchiv in Willstätt6 stammen
aus dem Jahre 1648, also vom Ende des 30jährigen Krieges. Im Generallandesarchiv
in Karlsruhe beginnen die Willstätt betreffenden Flößerakten
im Jahre 16567.

Willstätter Flößerzunftakten8 gehen hinauf bis ins Jahr 1648 und enthalten
zwei Flößerordnungen, wovon die eine in 15 Artikeln vom 9. Aug. 1719
und die andere verbesserte vom 15. November 1740 datiert und in 20 Paragraphen
die Rechte und Pflichten der Flößer festsetzt. Die Zunftprotokolle
der Jahre vor 1648 gingen im Dreißigjährigen Krieg verloren und die vorhandenen
jüngeren sind von dem damaligen Schreiber des Amtes Willstätt

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