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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 282
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an den Sitzungen weiter teilzunehmen, machte die Kammer so viel Druck
auf den Großherzog, daß dieser den Minister abberufen mußte.

Außer dem Recht, einzelne Verwaltungsakte der Regierung straflos zu kritisieren
, konnten die Abgeordneten auch sog. Motionen einbringen. Dies
waren Anträge, die verlangten, daß allgemeine Mißstände durch eine neue
gesetzliche Regelung zu beseitigen seien. Eine solche Motion mußte vom
Abgeordneten selbst begründet werden. Danach mußten sich auch noch
andere Abgeordnete in seinem Sinne äußern. Bei mehrheitlicher Befürwortung
kam die Angelegenheit in einen Ausschuß. Wenn die Regierung von
der Notwendigkeit eines neuen Gesetzes überzeugt war, konnte sie eine
Gesetzesvorlage erstellen und mit dem Ausschuß Vorgespräche führen. Jedes
neue Gesetz mußte in der Kammer erörtert werden. Die Entscheidung,
ob es in Kraft trat, fällte jedoch allein die Regierung.

In der Sache „Deutschkatholiken" bekam Büß Schützenhilfe von seinen
angesehenen Gesinnungsfreunden Bader und Junghanns, die empfahlen,
das heikle Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen
und die Frage, ob man sich dabei nur mit den vier gleichlautenden Petitionen
oder auch mit dem Gesetzesantrag von Büß beschäftigen wolle, bei jener
Sitzung zu entscheiden. Büß zog seinen Antrag für eine Motion zurück
und entging dadurch einer absehbaren Abstimmungsniederlage.

Eine hitzige Debatte

Am 12. August trat die Kammer erneut zusammen. Erster Tagesordnungspunkt
waren die Deutschkatholiken. Das heiße Eisen, das Büß angefaßt
hatte, sollte die 63 Abgeordneten nicht nur an diesem, sondern auch noch
am nächsten Tag beschäftigen, obwohl man sich aus heutiger Zeit fragt, ob
sich der Aufwand gelohnt hat, denn die Deutschkatholiken selbst blieben
in der deutschen Religionsgeschichte eine Episode. Aber das konnten die
Mandatsträger damals nicht wissen.

Der Petitionsausschuß schlug der Kammer vor, die Petition der vier
deutschkatholischen Gemeinden um Gleichstellung befürwortend an die
Regierung weiterzuleiten, damit diese ein Gesetz über die Religionsfreiheit
vorlege und ihren einschränkenden Erlaß vom 20. April zurücknimmt.

Sitzungspräsident Mittermaier befürchtete eine überhitzte Debatte. Er appellierte
deshalb an die Abgeordneten, das delikate Thema in aller Ruhe
anzugehen. Vor allem solle man sich eines Urteils über den Wert oder Unwert
einer religiösen Überzeugung enthalten. Man sei nicht auf einer Kir-

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