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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 283
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chenversammlung. Auch ironische Bemerkungen solle man sich verkneifen
. Was den Menschen „heilig und ehrwürdig" sei, dürfe nicht einmal mit
dem „leisesten Spott" bedacht werden.

Das zuhörende Publikum im Saal und auf den Galerien wurde vom Sitzungsleiter
ermahnt, die Redebeiträge nicht mit Beifalls- oder Mißfallensäußerungen
zu begleiten. Die „Wachen" seien beauftragt, „jeden, der
stört, hinauszuweisen". Ob solche Ermahnungen etwas nützten und die
Drohungen ernst gemeint waren, mußte sich erst noch zeigen. Die Zuhörer
waren mit Vorsicht anzufassen, denn unter ihnen saßen die Journalisten,
die nächsten Tages ihrer ärgerlichen Feder freien Lauf ließen.

Die bad. Regierung hatte 1832 die Pressefreiheit zunächst gewährt, dann
aber nach wenigen Monaten auf Druck des Deutschen Bundes wieder eingeschränkt
. Die großherzoglich-badische Regierung und die Kammer einigten
sich daraufhin auf eine schlitzohrige Interpretation der verlangten
Kontrolle. Die Pressezensur gelte für alle politischen Angelegenheiten des
Bundes, nicht aber des Landes.

In der Sitzung verfielen die Parlamentarier zunächst einmal in eine längere
Auseinandersetzung darüber, ob es beim Antrag des Petitionsausschusses
nicht sinnvoller sei, ihn in zwei Anträge aufzuteilen, weil sich im Ausschuß
selbst nur für die Forderung nach einem besonderen Religionsgesetz
eine klare Mehrheit gefunden hätte, nicht aber für die Kritik an der bereits
getroffenen Maßnahme der Regierung. Es wurde sogar vorgeschlagen, die
Diskussion über beide Anträge zu trennen. Der ungeduldige Abgeordnete
Friedrich Hecker rief bissig in den Saal: „Alsdann wollen wir lieber gleich
abstimmen."

Büß als Taktierer

Büß verlangte, daß ihm als erstem das Wort zur Sache erteilt werde. Er behauptete
allen Ernstes, er habe das Wort noch von der letzten Sitzung, bei
der er nur unterbrochen worden sei. Präsident Mittermaier zeigte sich von
solchen Winkelzügen unbeeindruckt und erteilte zunächst dem Minister
des Innern, Nebenius, das Wort. Der hochangesehene Beamte galt als Vater
der badischen Verfassung von 1818 und damit als deren kompetenter Ausleger
.

Nebenius erklärte in einer nicht enden wollenden Rede die getroffene
Maßnahme der Regierung für verfassungskonform. Die Deutschkatholiken
könnten nicht dieselbe staatliche Anerkennung erfahren wie die evangeli-

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