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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 342
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fÄinjiö*M, 17.5Wai 2öer ea)iltaa) fennt, ber
fonnte »orau« feben, baß, wenn e$ einmal ,@rn|i wirb, jta)
ju befreien, feine JBewobner nia)t bie legten feyen, ®nt unb
Slut-baran ju wagen. — Seim erflen Stuf ftanb~ba$er
nia)t mir bie aufgebotene 9J?ännfa)aft berett ba, fonber'n
aua) greiwiöige bracbten Söeruf unb gamilie bem Steterlanb
unb ber grcibett bar, unb, foilte ei 9?otb tbun, ja ba fann
man jia) baranf »erlaffen, baß ber ganje Ort wie Sin «Wann
bereit ift, inben.Äampf ju jie&en. — Serebter ali, SlUed
fpriä)t inbeffen für bie eble Srgcificrung, wela)e und J>ier
befeelt, foIgenber -3ug: 211$ ein St^rtt ber jum »braarfa)
aufgebotenen 27fannfa)aft unferer 9iaa)bargemeinbe fie.ben*
geria)t jögerte, fortjujiebenf »utbe berfelbe twn fcießgen
3Ääba)en angefeuert, unb ba biefe* 9iia)ta helfen wollte,
bewaffneten fte fta) mit ©laben mit ber 25robung, baß tai
fa)wäa)ere ®efa)lea)t ben VRntp baben werbe, ibn tbätlia)
an feine $flia)ten ju erinnern.

diesem Beine zu machen. „ Unter Verhöhnung und Beschimpfung " wurde
die junge Mannschaft aufgefordert, nun endlich abzumarschieren. Ihre
Leute von Schiltach, insbesondere auch ihre eigenen Brüder, hätten dies
auch tun müssen96.

Anscheinend war dieses resolute Auftreten nicht ohne Wirkung geblieben:
Das Lehengerichter Aufgebot brach danach schleunigst auf und machte
sich zusammen mit den Schiltachern auf den Weg in Richtung
Offenburg97.

Wie die Offenburgerinnen Amalie Hofer und Nannette Rehmann und wie
Maria Antonia Stehlin aus Ettenheim wurden auch Rosina Fieser und Katharina
Dorothea Haas nach der Niederschlagung der Revolution zur Verantwortung
gezogen. Ihr Verhalten war bekannt und durch verschiedene
Zeugenaussagen bestätigt worden, so daß beide am 18. September 1849
vom Freiburger Hofgericht „wegen Aufreizung zur Teilnahme an den
hochverräterischen Unternehmungen" zu einer „gemeinen Gefängnisstrafe
" von 6 Wochen sowie zur Tragung der Untersuchungskosten verurteilt
wurden98.

Wie aus den Prozeßakten hervorgeht, erklärten sich die beiden zuerst
reumütig bereit, die Strafe anzunehmen, um dann aber später von ihrem
Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Aufgrund ihrer Mittellosigkeit stellten
sie dazu am 17. November 1849 einen Antrag auf Bewilligung eines

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