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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 401
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Vorausgegangene Kostenermittlungen der Militärbehörden hatten nämlich
ergeben, daß die geplante Hinausschiebung der Enceinte, einschließlich
der Grunderwerbs- und Einebnungskosten, einen Aufwand von 20 Millionen
Mark erfordern würde. Nach Verrechnung der schon bereitgestellten
3 Mill. Mark verblieben dann 17 Mill. Mark, die der Stadt nach Abzug des
Militär- und Bahngeländes von 52 ha für die verbleibenden 184 ha in
Rechnung zu stellen wären. Wie erwartet, akzeptierte die Stadt den Kaufpreis
. Sie wünschte lediglich, diesen in 10 gleichen Jahresraten bezahlen
zu können. Die Stadterweiterungspläne umfaßten auch den Neubau eines
Hauptbahnhofes, der in die Umwallung einbezogen werden mußte und der
am 14.8.1883 in Betrieb genommen werden konnte.

Der Verkauf der Grundstücke für 17 Mill. Mark an die Stadt Straßburg
wurde mit dem Gesetz, betr. die Erweiterung der Umwallung von Straßburg
, vom 14.2.187516 beschlossen. Darin wurde festgelegt, daß zusätzlich
zu den aus dem oben erwähnten Gesetz vom 8.7.1872 für den fortifikatori-
schen Ausbau der Festung Straßburg bestimmten Mitteln noch ein weiterer
Betrag bis zu 17 Mill. Mark für die Baukosten und für den Grundstückserwerb
der Erweiterung verwendet werden konnte. Dieser war aus den Verkaufserlösen
der Grundstücke zu bestreiten, die bei der Hinausschiebung
der Enceinte nicht mehr erforderlich waren17.

4. Das System der Einheits- oder Biehlerforts

Als 1871 mit dem Bau von detachierten Forts in Straßburg begonnen werden
sollte, entwickelte die Abteilung 3 des Ingenieur-Komitees - nämlich
Generalmajor Biehler -, der wenig später Chef des Ingenieur- und Pionier-
Korps und General-Inspekteur der Festungen (1873-1884) werden sollte,
einen „Normalentwurf', der ursprünglich nur als Anhalt dienen sollte und
der dann zur Normalkonstruktion geworden ist. Nach ihm wurden dann
sämtliche Forts von Straßburg und in den übrigen deutschen Gürtelfestungen
, nur größenmäßig verschieden, gebaut18.

Damit war der Weg für ein Fort freigemacht, das ab 1890 in der Literatur
als „Einheitsfort" bezeichnet wurde und bei dem die Artillerie den Fernkampf
und die Infanterie die Nahverteidigung vom offenen Wall herab
führen sollte. Letztere hatte jedoch nur eine Nebenrolle zu spielen. Für sie
waren nicht einmal Bankette hinter der 2,20 m hohen Brustwehr vorgesehen
worden, da die Wallgeschütze die Wälle in ihrer ganzen Ausdehnung
in Anspruch nahmen.

Ein „Schema-, Normal-, Artillerie- oder Biehler-Fort" - so die weiteren

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