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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 540
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hen. Des weiteren zog man unterm Turm in der ganzen Breite vier neue
Balken ein. Diese Maßnahmen waren jedoch nicht geeignet, das an und für
sich abbruchreife Gebäude zu retten. Fürs erste konnte den ärgsten Mißständen
jedoch abgeholfen werden.

Auch in den folgenden Jahren waren weder die politischen Rahmenbedingungen
noch die finanziellen Verhältnisse des Dorfes geeignet, die Frage
nach einem Neubau der Pfarrkirche aufzugreifen. Infolge des Luneviller
Friedensschlusses vom 9.2.1801, welchem ein Separatfrieden Badens mit
Frankreich vom 22.4.1796 vorausgegangen war, kam das auf dem rechten
Rheinufer gelegene weltliche Gebiet des Bistums Straßburg18 durch
Reichsdeputationshauptschluß vom 25.2.1803 an Baden. Die förmliche
Besitzergreifung, der eine provisorische Okkupation vorausgegangen war,
war durch ein Patent vom 19.11.1802 vollzogen worden. Aufgrund der
durch den Reichsdeputationshauptschluß veranlaßten Auflösung des Reiches
ging auch der beim Reichskammergericht in Wetzlar anhängige
Rechtsstreit mit der Gemeinde Wantzenau unter. Die Grenzen zwischen
Hönau und Wantzenau wurden nun durch den Luneviller Frieden und die
darauf folgenden Verträge mit Frankreich als Landesgrenzen festgelegt.
Hönau bekam dabei lediglich ein paar Inseln zugewiesen, die höchstens
zur Lieferung von Flußbaumaterial Verwendung finden konnten.

Vor dem Hintergrund dieser politischen Umwälzungen wurde die Frage
nach dem Zustand der Dorfkirche sicherlich nicht als drängend empfunden
. Für einige Jahre ließ sich mit dem Zustand des Bauwerkes leben. Erst
in den Jahren 1820 oder 1821 waren wiederum größere Reparaturen fällig.
Daß hiervon ausgerechnet die Bauteile betroffen waren, die man 1793 instandgesetzt
hatte, läßt auf die mangelhafte Durchführung schließen. Am
Dachwerk des Chores mußten Leisten eingezogen und, da sich das Gebälk
unter dem Turm auf die Orgel herabsenkte, die Decke hinter der Orgel mit
stehenden Säulen unterfangen werden.

Einer kleinen Unregelmäßigkeit der Honauer Ortsvorgesetzten sind weitere
Angaben über die damalige Orgel zu verdanken. Im Juni 1811 vereinbarte
der Gemeinderat mit dem aus St. Blasien stammenden Orgelbauer Jakob
Tröndle einen Akkord über Instandsetzungsmaßnahmen, die dieser an
der Orgel durchführen sollte. Als weder der Pfarrer noch der als Organist
tätige Schullehrer mit dem Ergebnis der Arbeiten zufrieden waren, wurde
das Bezirksamt eingeschaltet. Dieses zeigte sich darüber verärgert, daß
man die Reparatur eigenmächtig, ohne die notwendige, obrigkeitliche Genehmigung
, veranlaßt hatte. Um nun feststellen zu können, ob die von Orgelbauer
Tröndle geleistete Arbeit die in Rechnung gestellten 55 Gulden
wert war, wurde eine Untersuchung eingeleitet. Das Ergebnis war er-

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