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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 629
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Aschenkreuz21. Da aber, wie in Schuttern und anderen Orten, der Schauertag
nicht zwingend am Aschermittwoch stattfand, ist diese Erklärung nicht
ganz überzeugend.

Auch in Wolfach wurde früher jedes Jahr am Aschermittwoch der Schauertag
abgehalten22, das Feiern desselben als „schüren" bezeichnet23. Er
gehörte zu den 16 Mahlzeiten, „welche von altershero bey der Stadt Wolfach
gehalten oder sonsten in parem Geld bezahlt worden"24. Der Oberamtmann
, der Landschreiber, der Stabhalter (Schultheiß), die vier Bürgermeister
und der Stadtschreiber mit ihren Frauen, meist auch die Geistlichkeit,
die aber keinen Anspruch darauf hatte, trafen sich in der „Stuben" im Rathaus
ein25, um auf Kosten der Stadt gemeinsam „Meuchlen" (= Küchlein),
Brot und Erbsen zu verzehren und Wein zu trinken. 1564 wird ein „giger-
lon" erwähnt; demnach wurde beim Schauertag auch musiziert. Die Stadt
bewirtete aber nicht nur die genannten Berechtigten, sondern lud auch die
Bürger Wolfachs ein und bezahlte ihnen Brot und Wein, später auch
„Meüchlin" (erstmals 1630 erwähnt).

Der Schauertag war einer der drei Quatember- oder Fronfastentage in der
l. Fastenwoche. (Quatember bezeichnet in der lateinischen Liturgie die
drei Büß- und Fastentage mit besonderem Gottesdienst (Mittwoch, Freitag,
Samstag) zu Beginn der vier Jahreszeiten26). Der Fronfastentag sollte u.a.
an die Fronpflicht erinnern. Die „Zehrung" für die Bürger am Schauertag
war als Anerkennung und Gegenleistung (Fronzeichen) für die während
des Jahres erbrachten Fronen und Leistungen gedacht27. Im Jahr 1600 wird
ausdrücklich auf die im kommenden Jahr zu leistenden Fronen für den
Pfarrhof, den Turm und das Rathaus hingewiesen. 1608 steht geschrieben,
daß die Bürger nach „altwohlhergebrachtem brauch . . . beruoffen" werden
, der Schauertag also damals schon eine alte Tradition war. In Wolfach
bestand gemäß den Freiheitsbriefen seit 1305 für die Bürger der Stadt
keine Fronpflicht gegenüber der Herrschaft; sie brauchten nur freiwillige
Fronen zu leisten28.

In Kriegs- und Notzeiten entfiel die Zehrung; den Amtspersonen, die Anspruch
darauf hatten, wurde ein Geldbetrag ausbezahlt (1632). 1636 erhielt
jede der 12 anwesenden Personen 10 ß Pfg statt der Zehrung; 1639, 1643,
1644 unterblieb die Zehrung ebenfalls. 1645 bis 1647 wurde jedem der
6 bis 8 Ehepaare, die auf dem Schauertag gewöhnlich erschienen, 1 Pfd.
5 ß Pfg. an Geld gegeben29. Gegen Ende des 17., Anfang des 18. Jahrhunderts
wurden immer mehr Ratszehrungen, und so auch der Schauertag,
nicht mehr „in natura geben und gehalten", sondern grundsätzlich nur noch
die Geldbeträge an die Berechtigten ausgezahlt30.

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