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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 662
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der Ortsteile sollte 150 Jahre, nämlich bis zur Gemeindereform 1974 andauern
, als die Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach neu gebildet wurde.

Im darauffolgenden Jahr, also 1825, wurde durch die „Landesherrliche
Verordnung über Gemeindebeiträge der durch Ort und Etter ziehenden
Landesstraße betr."5 bestimmt, daß die Gemeinden bei gepflasterten
Straßen jährlich einen Beitrag von 8 Kreuzern, bei nicht gepflasterten
Straßen jährlich einen Beitrag von fünf Kreuzern „pro laufende Ruthe"
zum Straßenunterhalt zu leisten hätten.

Das „Badische Gesetz über Ortsstraßen und Baufluchten vom 20. Februar
1868"6 besitzt noch heute Aktualität. Es überwies die Pflicht zur Herstellung
und Unterhaltung der Ortsstraßen ausschließlich den Gemeinden und
setzte zugleich erstmalig Baufluchten fest, nach denen man sich künftig zu
richten habe. Die neu geschaffene Möglichkeit der Beitragserhebung hat
insoweit bis heute Aktualität, als sie für die Frage einer „historischen
Straße" Bedeutung hat: Für eine 1868 bereits bestehende und fertiggestellte
Straße, die damals bereits zum Anbau bestimmt war, dürfen keine Anliegerbeiträge
mehr erhoben werden. War eine Straße im Gegensatz dazu damals
noch nicht erstmalig fertiggestellt und noch nicht zum Anbau bestimmt
, so kommt die Anliegerbeitragserhebung zwingend in Betracht7.

Aus dem Jahre 19198 liegt uns ein Aktenstück vor, bei dem es um eine
Brückenerneuerung in Oberwolfach geht. Die Kosten für diese Erneuerung
hatten, neben dem Fiskus, die „begünstigten Gemeinden" zu tragen. Auf
Schapbach sollten 30% (9300 Mark) und auf Bad Rippoldsau 14% (4340
Mark) der Kosten entfallen. Die Gemeinden zeigten hierfür verständlicherweise
nur geringe Begeisterung und verwiesen darauf, daß die Maßnahme
unnötig sei, weil man ja bald mit dem Bau der Wolftalbahn beginnen wolle
. Auf dieses Projekt wird noch zurückzukommen sein.

Jedenfalls erfolgte im Jahre 1922 die Ausschreibung der Brückenbaumaßnahme
, die aber bei gleichem Prozentsatz die Gemeinde Schapbach mit
330 000 Mark, die Gemeinde Bad Rippoldsau mit 154 000 Mark belastet.

Im Jahre 1925 betrug übrigens der Kostenaufwand der Gemeinde Bad Rippoldsau
für den Straßenunterhalt 12 000 Mark. Dies waren 44% des durch
Steuern aufzubringenden, ungedeckten Aufwandes in Höhe von 27 000
Mark, also eine für damalige Zeiten schier astronomische Summe. Bad
Rippoldsau hatte im gleichen Jahr 825 Einwohner (1875 hatte die Einwohnerzahl
795 betragen), und auf der Gemarkung standen 141 Gebäude,
von ihnen 122 Wohngebäude. Jedoch lagen nur 35 (fünfunddreißig) an der
die Gemeinde auf elf Kilometern Länge durchziehenden Landstraße. Die

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