Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 149
(PDF, 127 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1997/0149
stammten die Äbte Konrad und Hiltibert. Mit ihrem Wirken setzte ein neuer
Aufschwung und eine neue Blüte der Abtei ein.

Abt Konrad bemühte sich um die Sicherung des Klosterbesitzes und bestimmte
auch das Gut bei Altheim, das vordem dem Kloster entfremdet,
danach aber wieder zurückgegeben worden war, zur Beleuchtung des Altars
und zur Speisung der Brüder am Jahrtag der Klostergründerin Hirmin-
sind39.

Zu den dem Kloster entfremdeten Gütern gehörte auch der Schwindratz-
heimer Hof in der Hand des Grafen Simon von Saarbrücken. Graf Simon
behauptete, ihn vom Speyrer Bischof (seinem Oheim Bruno) zu Lehen erhalten
zu haben. Abt Konrad erlangte von Papst Eugen III. eine Exkommunikationssentenz
, die vom zuständigen Straßburger Bischof verkündet wurde
. Das Gut kam schließlich nach Zahlung von 110 Mark Silber wieder an
das Kloster zurück40.

Die Besitzbestätigungen von 1154 durch die Bischöfe von Straßburg und
Speyer deuten den Wiederaufstieg des Klosters an, die ihren Ausdruck in
den baulichen Erweiterungen und Verbesserungen fand.

Einen anderen Streit hatte das Kloster 1212 mit Heinrich von Stollhofen
auszutragen. Er behauptete, sein Vater habe vom Kloster als Lehen 45
Viertel Winterfrucht und 6 Viertel Gerste in Dossenheim jährlich erhalten.
Weil diese dem Kloster lästig erschienen seien, habe man seinem Vater
dafür das Amt eines Schultheißen in Stollhofen zugewiesen. Heinrich leitete
daraus nun einen erbrechtlichen Anspruch auf die Schultheißenpfründe
und auf einen Mansus in Hügelsheim her. Beide Parteien einigten sich auf
den Schiedsspruch des Eberhard von Eberstein. Die Angelegenheit endete
schließlich damit, daß Heinrich gegen Bezahlung von 30 Schillingen auf
jegliches Recht verzichtete41.

Weit gravierender war allerdings der Streit mit den Klostervögten, den Rittern
von Windeck42, die die Familia des Klosters besteuert, die Hofsessen
zu Frondiensten herangezogen und das Gastrecht des Klosters mißbraucht
hatten. Die Abtei erreichte, daß ihre Amtsleute wie Förster, Zinsmeister,
Büttel und Werkmeister sowie das andere Dienstpersonal von allen Dienstleistungen
und Abgaben gegenüber den Vögten freigestellt wurden. Dieselbe
Freiheit sollten auch die Ministerialen des Klosters, so Konrad Knopf
und seine Gefährten sowie die andern Lehensleute der Abtei genießen.

Das älteste Schwarzacher Kopialbuch enthält aus der Zeit um 1230 ein
Verzeichnis der Schwarzacher Lehensleute mit der Angabe ihrer Lehensgüter43
: Hesso, Schultheiß von St. Pilt (Kt. Rappoltsweiler) und sein Bruder
Reinloch haben einen halben Acker Reben, in Gebweiler 1 V2 Äcker, in

149


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1997/0149