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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 299
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Beginns das Datum der Märkte von Freitag auf den Donnerstag verlegt. Im
Jahre 1753 hat der Amtsschaffner Wörishoffer von Hatten um die Öffnung
eines Viehmarktes für die Juden in Hatten gebeten18. 1771 haben auch die
Juden von Brumath die Erlaubnis erhalten, einen Viehmarkt in dieser Stadt
zu gründen19.

Oft kam es zu Konflikten zwischen den Gemeinden und den jüdischen
Viehhändlern wegen des Weidübergangs. Die Juden zahlten nämlich jährlich
eine gewisse Summe für das Weiden des Viehs, das sie zu ihrem eigenen
Nutzen hielten, aber als Viehhändler trieben sie gelegentlich auch das
Vieh, mit dem sie handelten, auf die Weideplätze. Außerdem wurden sie
oftmals beschuldigt, mit krankem Vieh die Herden der Bürger angesteckt
zu haben. So kam es zu vielen Prozessen, die vor den Amtsgerichten oder
dem herrschaftlichen Gerichtshof geführt wurden20.

Die Schafhändler

Da die Juden keinen eigenen Grund und Boden besitzen konnten und der
Zugang zu den gemeindeeigenen Weiden für sie eingeschränkt war, haben
sie oft die herrschaftlichen Weiden ersteigert, die Herden der Herrschaft
gepachtet und manchmal auch zusammen mit ihren Herren gemeinsame
Herden gehabt. In diesem Fall wurde der Gewinn aus dem Verkauf der
Wolle oder der Häute totgeborener Schafe geteilt21. So heißt es zum Beispiel
in dem Vertrag zwischen der Rentkammer von Buchsweiler und dem
Liebmann Weyl von Westhofen 1701: „Liebmann Weyl, der Jung, Jud zu
Westhofen soll sub dato den 22. August ... bis 200 Stück Mutterschaf zuschlagen
, den Weydtrieb in beeden Bannen Westhofen und Balbronn damit
zu gemessen, auch die Stallungen für das Vieh sich zu bedienen, nicht weniger
im Schloss die für den Schaff er nöthige Wohnung zu gebrauchen, auff
drey Jahr lang jährlich zu Zins 50 Gulden ... "22

So hat auch Jacob Reichshoffer 1734 die herrschaftlichen Weiden von Utweiler
, Menchhofen und Niedersulzbach für 6 Jahre gepachtet: Seine Herde
soll nicht 250 Stück überschreiten; er erhält das Schäferhaus, die Stallungen
und 7 Mannsmatten für das Heu und das Grummet; er verpflichtet
sich, ein Gleichgewicht zwischen den 3 Weiden zu halten; er erhält auch 1
Sester Salz für den Schäfer und 6 Sester für die Herde steuerfrei; der Zins
von 151 Gulden ist jährlich dem gräflichen Schaffner zu bezahlen. Im
Kriegsfall oder bei anderen „ Troubles - Gott behüte" soll er proportioneil
entschädigt werden23.

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