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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 300
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Die Metzger

Die Metzgerei war der einzige handwerkliche Beruf, den die Juden ausüben
konnten, da das Vieh für ihren Genuß rituell geschlachtet werden
muß und es ihnen außerdem aus religiösen Gründen verboten ist, das „Hinterfleisch
" zu verzehren. Deshalb wurde ihnen erlaubt, dieses unkoschere
Fleisch den christlichen Metzgern um 2 Pfennig pro Pfund billiger als zum
üblichen Preis zu verkaufen24. Die jüdischen Metzger hausierten aber auch
mit diesem Fleisch und boten es den Christen anläßlich einer Hochzeit, einer
Taufe oder einer anderen Festlichkeit an, wodurch Streitigkeiten mit
den christlichen Metzgern entstanden25.

Die jüdischen Metzger durften nicht ohne Erlaubnis schlachten, wobei
Schlachtvieh und Fleisch von den gräflichen Fleischbeschauern beaufsichtigt
wurde26. Sie hatten außerdem an die Rentkammer eine besondere „Re-
cognition " (eine gewisse Geldsumme) zu bezahlen. In jedem Ort wurden
jüdische Metzgereien an den Meistbietenden versteigert27.

Die Krämer

In der Grafschaft verkauften die Krämer in ihren Läden oder auf den
Märkten Stoffe, Kleider, Lederwaren, Eisenwaren, Tabak, Branntwein und
Spezereiwaren, später Kolonialwaren genannt, d. h. importierte seltene Gewürze
und bestimmte Nahrungs- und Genußmittel. Schon im 16. Jahrhundert
haben Juden aus der Grafschaft, die durch den Geldhandel etwas
wohlhabender geworden waren, begonnen, Waren zu kaufen und zu verkaufen
. Sie fingen an zu hausieren, von Ort zu Ort, mit getragenen Kleidern
, altem Eisen und Fellen.

Auf den Kleiderversteigerungen, die nach einem Todesfall erfolgten, waren
es meist Juden, die die Kleider ersteigerten. Auch Schmuck, Möbel und
Bücher kauften sie. Anläßlich einer Warenversteigerung am Freitag, den
19. November 1784, zu Buchsweiler lesen wir im Protokollbuch:

„... Da nun die Juden wegen einfallenden Sabat sich zurück gezogen, so
sah man für dato die Steigerung auffgehoben und geendigt"28.

Die Krämerzunft paßte sehr auf, daß diese Hausierer keine neue Ware verkauften
, denn im 20. Artikel ihrer Zunftordnung steht ausführlich zu lesen,
daß niemandem erlaubt ist, neue Kleider zu verkaufen, wenn er nicht der
Zunft angehört29.

Die jüdischen Hausierer kauften Felle bei Metzgern, Hirten und Bauern
auf, um sie an Gerber und Leberhandwerker weiterzuverkaufen. Es

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