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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 590
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1997/0590
war das Kloster im Besitz von Rebparzellen, die von Rebleuten im Teilbau
oder als Erblehen bewirtschaftet wurden. Der ausgedehnte Rebbesitz des
Klosters bei seiner Aufhebung war Resultat eines jahrhundertelangen
Bemühens um den Weinbau, der die materielle Basis des Klosters sicherte.
Durch Kauf, Tausch, Schenkungen und Neukultivierung war Allerheiligen
zu seinem Besitz gekommen. So hatte Allerheiligen 1479 dem Wendelin
Butzbach und seiner Frau Barbara 4 Jeuch Feld am Hungerberg zu Erblehen
übergeben. Dabei hatte es zur Bedingung gemacht, daß die Bewirt-
schafter „zwo Juch mit reben besetzen"19. Schon 1319 hatte Propst Heinrich
mit Bischof Johann von Straßburg das Schloß Friedberg in Oppenau
gegen den mit Reben bepflanzten Tanzberg bei Tiergarten eingetauscht20.
Johann Ramstein, Priester des Klosters Allerheiligen, kaufte 1379 von Frit-
sche Heiland Schultheiß von Oberkirch und seiner Frau Anna einen Rebberg
, der „alte Berg" genannt, in Ringelbach21. Der Ringelbacher Rebbesitz
wurde 1391 durch den Kauf der Weinberge am Castelberg abgerundet.
Auch hier trat ein einzelner Konventuale, Michael Schultheiß von Gengenbach
, als Käufer auf. Der Weinberg befand sich im Besitz des Eberhard
Schneid und seiner Frau Kunigunde von Schauenburg, wohl eine Mitgift
der Ehefrau22.

Im Unterschied zu den anderen Höfen wurden die Rebhöfe meist im Teilbau
bewirtschaftet und auf Zeit in Bestand (in Pacht) gegeben. Die wechselhaften
Erträge im Weinbau ließen die Entrichtung festgelegter Jahresabgaben
kaum zu. Der wirtschaftliche Nutzen für den Grundbesitzer war
größer; bei Vernachlässigung des Gutes konnte nach Ablauf der Pachtzeit
dem Pächter Hof und Weinberg problemlos entzogen werden. Beispielsweise
übergab 1784 Abt Kemmerle für einen Zeitraum von achtzehn Jahren
, was der Nutzungsdauer eines Weinstocks entsprach, den Weinhof am
Hungerberg dem Oberkircher Bürger Franz Beig und seiner Ehefrau Magdalena
Busam zur Nutzung23. Zum Hof gehörten Wohnhaus, Stallung,
Scheuer und Trotte, 74 Haufen Reben, 3 Tauen und 1 Viertel Wiesen, 3
Jeuch Feld und 1 Jeuch Niederwald. Der Bewirtschafter hatte jährlich ein
Drittel der Ernte als Gegenleistung für die Pacht abzugeben, von den ihm
verbleibenden zwei Dritteln noch einmal ein Zehntel als Zehntwein. Dazu
hatte er jährlich 70 Gulden zu entrichten. Der Pächter hatte jährlich im
Frühjahr „zwei starke Körb Kirschen" und im Herbst zwei Körbe Trauben
nach Allerheiligen zu liefern, je einen Korb Kirschen und Trauben auf die
Oberkircher Prälatur. Die Gebäude mußten in gutem Stand erhalten werden
, ein Drittel der Rebfläche sollte jährlich gedüngt werden. Schließlich
sollten jährlich 500 neue Stecken verwendet werden.

In einem „Verhaltensbrieff vor die Rebleute" hat Abt Felix Kemmerle um
1760 die Grundsätze festgehalten, nach denen die Rebgüter des Klosters

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