Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 77
(PDF, 141 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0077
Ortenaukreis zur Zeit ein Gesamtentwicklungskonzept für die Ortenau.
Anlaß ist die Aufforderung durch die Landesregierung, in übergemeindlicher
Zusammenarbeit sowie unter Beteiligung von Wirtschaft und Politik
auf die neue Konstellation in der Raumordnung zu antworten, die die mit-
telbadische Region durch die Aufstufung Ottenburgs zu einem Oberzentrum
landesplanerisch aufwertet. Das Gesamtentwicklungskonzept hat zum
Ziel, das Gewicht und die regionale Identität der Ortenau gegenüber den
Großräumen Karlsruhe, Freiburg und Straßburg zu stärken, Entwicklungspotentiale
auszuloten, historisch bedingte Strukturdefizite auszugleichen
und die Region für zukünftige Aufgaben vorzubereiten. Wichtig ist, daß
die Raumschaft selbst ihre grundlegenden Zielvorstellungen für die Zukunft
formuliert und aus ihnen mögliche Handlungsfelder ableitet.

Schwerpunktthemen des Gesamtentwicklungskonzeptes werden sein: Wirtschafts
- und Arbeitsmarktentwicklung, Forschung und Technologie, Verkehrswesen
, Bildung und Kultur, Tourismus, Gesundheitswesen, Umwelt
und - diese Bereiche überlagernd - Kooperation im Verflechtungsbereich
Mittelbaden sowie Zusammenarbeit und Interessenausgleich mit den benachbarten
Landkreisen und dem Raum Straßburg.

Abfallwirtschaftssatzung neuer Rechtslage angepaßt

Mit Wirkung vom l. Januar 1997 hat der Ortenaukreis seine Abfallwirtschaftssatzung
an die veränderte Rechtslage durch das im Oktober 1996 in
Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie das zum gleichen
Zeitpunkt geänderte Landesabfallgesetz angepaßt. Zu diesem Zeitpunkt
wurden auch die Gebührensätze für Hausmüll und hausmüllähnliche
Gewerbeabfälle unter Beibehaltung einer kostenorientierten Struktur neu
festgesetzt. Dabei konnte der Ortenaukreis - in maßvollem Umfang - die
Gebühr für die kleineren Abfallbehälter sogar etwas senken.

Die Auswirkungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind im
Laufe des Jahres 1997 klar erkennbar geworden. Nach der neuen Rechtslage
unterliegen Abfälle zur Beseitigung dem Anschluß- und Benutzungszwang
der öffentlichen Entsorgungsträger, es sei denn, diese Abfälle können
in eigenen hierfür zugelassenen Anlagen entsorgt werden. Abfälle zur
Verwertung, die aus dem gewerblichen Bereich stammen, sind hiervon ausgenommen
. Durch Umdeklaration von Abfällen zur Beseitigung in Abfälle
zur Verwertung wird nun teilweise versucht, sich dem Anschluß- und
Benutzungszwang zu entziehen und die bundesweit angebotenen billigen
Verbrennungs- und Deponiekontingente zu nutzen.

77


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0077