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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 78
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Statt der geplanten 46 000 Tonnen hatte der Ortenaukreis 1997 nur noch
rund 39 000 Tonnen Gewerbemüll zu beseitigen. Dadurch entstanden Gebührenmindereinnahmen
von rund 1,7 Millionen Mark. Dennoch unterstützt
der Ortenaukreis echte Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung
von Abfällen auch weiterhin. Dies entspricht sowohl der Abfallwirtschaftssatzung
als auch dem Abfallwirtschaftskonzept des Ortenaukreises. Die
durch Umdeklaration negative Entwicklung auf dem Gewerbeabfallsektor
macht es jedoch notwendig, sich verstärkt der Überwachung der Abfallströme
anzunehmen.

Naturschutzzentrum Ruhestein eingerichtet

Ein herausragendes Ereignis für die untere Naturschutzbehörde war die
Eröffnung des neuen Naturschutzzentrums „Ruhestein im Schwarzwald".
In der ehemaligen „Villa Klumpp" an der Schwarzwaldhochstraße hat das
Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Landkreisen Ortenaukreis
und Freudenstadt sowie mit den Gemeinden Seebach und Baiers-
bronn ein Zentrum eingerichtet, das mit Ausstellungen und der Betreuung
von Schutzgebieten die Öffentlichkeit über Anliegen des Natur- und Umweltschutzes
informieren und durch Führungen in der Natur Problembereiche
aufzeigen soll. Das Naturschutzzentrum bietet den Besuchern interessante
Informationen über die Naturlandschaft Schwarzwald sowie ein umfangreiches
Veranstaltungsprogramm.

Biotopkartierung kommt zügig voran

Die wachsende Bedrohung heimischer Tier- und Pflanzenarten im Laufe
der vergangenen Jahre war Anlaß für den Gesetzgeber zu handeln. Deshalb
wurde zur Erhaltung ihrer Lebensräume der Biotopschutz entwickelt. Mit
dem seit Anfang 1992 geltenden Biotopschutzgesetz wurde eine neue
Schutzkategorie, nämlich die „besonders geschützten Biotope" (§ 24a des
Naturschutzgesetzes) eingeführt.

Damit sind in Baden-Württemberg praktisch alle gefährdeten und selten
gewordenen Biotoptypen durch einen Federstrich des Gesetzgebers geschützt
worden. Erstmals in der Bundeserepublik wurde der Versuch unternommen
, bereits im Gesetz die einzelnen Biotypen zu definieren und zu
beschreiben. Für noch größere Transparenz soll die Darstellung der besonders
geschützten Biotype in Karten und Listen beitragen, die allerdings nur
deklaratorische Bedeutung haben. Der gesetzliche Schutz besteht
grundsätzlich unabhägnig von der vorgesehenen Kartierung.

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