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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 225
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0225
Christoph Wolff, Baden-Badener Zivilkommissar der
Revolution

Reiner Haehling von Lanzenauer

Der Name des Baden-Badener Advokaten und Schriftenverfassers Christoph
Wolff taucht nur selten und bloß am Rande von Chroniken des Revolutionsgeschehens
von 1848/49 auf. Obzwar Wolff mehreren parlamentarischen
Versammlungen angehörte und unter der provisorischen Regierung
gewichtige Ämter bekleidete, blieb der Schwerpunkt seines Wirkens im lokalen
Baden-Badener Bereich. Selbst hier findet sich keine umfassendere
Biographie, kein Bild von ihm. Anlaß mithin, seinen Spuren nachzugehen.

Jugend- und Studienjahre

Johann Christoph Wolff stammt aus Mannheim. Er wurde dort am 26. Juni
1810 geboren als Sohn des katholischen Bürgers und Flaschnermeisters -
an anderer Stelle lautet die Berufsbezeichnung auch Spenglermeister oder
Blechnermeister - Joseph Wolff und seiner Ehefrau Ursula geb. May.1 Sein
Pate war der Handelsmann Johann Christoph Wolff in Philippsburg. Verwandtschaftliche
Stränge führen mithin ins nahe Städtchen Philippsburg,
das auch als Geburtsort des Vaters genannt wird. Der junge Christoph besuchte
in Mannheim die Elementarschule und das Lyceum. In beiden
Schulen gehörten zu seinen Klassenkameraden Lorenz Brentano und
Friedrich Hecker. Im November 1831 immatrikulierte sich Wolff an der
Universität Heidelberg, um dort von 1831-1835 Jura zu studieren.2 Er hörte
Vorlesungen zur juristischen Enzyklopädie bei Prof. Zachariae, zur Methodologie
und zum römischen Recht bei Prof. Roßhirt, über die Pandekten
bei Prof. Thibaut, über Kirchenrecht bei Prof. Mörstadt und über Kriminalrecht
und deutschen Kriminalprozeß bei Prof. Mittermaier. Im bürgerlichen
Recht mußte er die Regeln des Code Napoleon erlernen, der seit 1810 mit
mannigfachen Zusätzen als Badisches Landrecht galt. Im Mai 1835 bescheinigte
das Rektorat dem Jurastudenten: Was das Betragen anbetrifft, so
war solches den akademischen Gesetzen gemäß und anständig. Wegen
Theilnahme an verbotenen Studenten-Verbindungen war derselbe bei uns
nicht in Untersuchung. Am 2. Januar 1836 bestand der Kandidat die juristische
Staatsprüfung mit der Note „hinlänglich".

Der neu ernannte Rechtspraktikant trat im Februar 1836 seinen Vorbereitungsdienst
beim großherzoglichen Bezirksamt Baden-Baden an, wo Amtmann
von Theobald ihn vereidigte. Diese Behörde bearbeitete damals nicht

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