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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 320
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Haslach im Kinzigtal 1843, Steindruck von Louis Blum
Foto: Stadtarchiv Haslach

Durch ein badisches Gesetz von 1832 wurde dieses Recht der Fürsten abgelöst
. Der Streit um die Höhe der Ablösesumme berührte die Haslacher
Bürger stark und trug neben der Not durch die Mißernten und Teuerung
viel zu ihrer revolutionären Stimmung bei, die sich dann im Frühjahr 1848
entlud. Die Stadt Haslach führte seit 1845 einen Prozeß gegen die fürsten-
bergische Standesherrschaft wegen der Ablösung des Heu- und Öhmd-
zehnten, die den Haslachern viel zu hoch erschien. Das badische Bezirksamt
in Haslach entschied durch Urteil vom 14. Februar 1846 gegen die
Stadt. Diese appellierte dann an die zweite Instanz, das Hofgericht des
Mittelrheinkreises in Rastatt. Dort entschied man ebenfalls gegen die Stadt
Haslach, weil der Einspruch gegen das erste Urteil um einen einzigen Tag
zu spät durch Verschulden des Anwalts eingetroffen war6.

Nun wandte sich Haslach an den kurz darauf während der Achtundvierziger
Revolution bekannt gewordenen Mannheimer Advokaten Dr. Friedrich
Hecker um Übernahme der Appellation an die höchste Instanz, das badische
Oberhofgericht in Mannheim7. Aber wieder scheiterte die Stadt Haslach
trotz eines glänzenden juristischen Gutachtens Heckers. Am 23. April

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