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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 370
(PDF, 141 MB)
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Friedrich Enslin
Bärenwirt Gottlob Baumann
Johannes Lauble
Friedrich Mosetter
Christian Wöhrle

95 Stimmen
108 Stimmen
101 Stimmen
89 Stimmen
86 Stimmen

Jetzt setzte sich der neue Rat aus Vertretern der republikanischen Gruppe
zusammen. Die Horns, die dieser politischen Entwicklung wohl reserviert
gegenüberstanden, tauchen zunächst nicht mehr in der Liste der Gemeinderäte
auf.

Die Erwählten wurden vom Bürgermeister vorgeladen und befragt, ob sie
die Wahl annehmen. Sämtliche erklärten sich zur Annahme der Wahl bereit.

Bei dem mit der höchsten Stimmenzahl gewählten Bärenwirt Gottlob Baumann
(1822 - 1894) handelt es sich um den schon erwähnten Großvater
Wilhelm Hausensteins.

Von Gottlob Baumann ist weiterhin folgendes bekannt: Er wohnte nach
den Ausführungen des regierungsergebenen Amtmanns Lindemann von
1849 mit Vollmacht des Hornberger republikanischen Volksvereins der
Volksversammlung vom 12. und 13. Mai in Offenburg bei, beriet dort mit
und bemühte sich um die Bewaffnung des 1. Revolutionsaufgebotes (der
18- bis 30jährigen jungen Männer). Er war im Vorstand des Volksvereins,
der in seinem Lokal, im „Bären", gegründet wurde.

Im September 1848 - inzwischen war dank der militärischen Intervention
der 1. Aufstand in Baden gescheitert - schreibt der neue Bürgermeister
Enslin an Gemeinderat und Bürgerausschuß:

Ich habe die Wahl zum Bürgermeister am 5. April 1848 nur bedingungsweise
angenommen und den Vorbehalt gemacht, daß ich, wenn hier nicht
eine finanzielle Entschädigung durch Erhöhung der Bürgermeister-Besoldung
erfolgt, dieses Amt wieder abzugeben befugt bin.

Da mir von der Großherzoglichen Sanitätscommission die Auflage gemacht
worden ist, einen examinierten Gehilfen zu halten, welcher mich wenigstens
auf 400 Gulden zu stehen kommen würde, so muß ich verlangen,
daß meine Besoldung während der Zeit, so lange ich Bürgermeister bin,
also vom 5. April 1848 an, bewilligt werde, wogegen ich für diejenige Zeit,
zu welcher ich noch keinen Gehilfen habe oder auch künftig keinen halten
würde, mir die Entschädigung in Abrechnung bringen lassen will, welche
die jetzige Entschädigung übersteigt. Am 27. September 1848 lehnt der

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