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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 383
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1899 oder 1900 in Hornberg verstorben). Er stammt aus einer alteingesessenen
badischen Familie von Apothekern, Pfarrern, Ärzten und Offizieren;
vor allen gehörte zu seinen Vorfahren der bedeutende Josef Gottlieb Koel-
reuter, Botaniker, Professor in Karlsruhe, Hofrat und Großherzogl. Garteninspektor
(1733 - 1806). Er ist als Mitbegründer der Blütenökologie in der
wissenschaftlichen Welt bekannt geworden. Wilhelm Karl Koelreuter wurde
als junger Mann in die revolutionären Ereignisse der Jahre 1848/49 verwickelt
und floh deshalb nach Amerika, wo er als Apotheker eine Zeitlang
in Cincinnati lebte. Lange hielt es ihn jedoch nicht in den USA, und er
kehrte 1850 oder 1851 wieder nach Deutschland zurück, weil er der Meinung
war, in Baden sei inzwischen für die nach Amerika Geflüchteten eine
Amnestie erlassen worden. Dem war aber nicht so, und so mußte er noch
ein Jahr in den Kasematten der Festung Rastatt verbringen. Dabei holte er
sich ein Lungenleiden, das aber im Lauf der Jahre wieder ausheilte. Als er
aus der Haft entlassen wurde, betätigte er sich zunächst als Fabrikant in
Villingen, wo sein Stiefbruder eine Apotheke hatte. Später übernahm er die
Apotheke in Hornberg und starb hier mit ca. 83 Jahren. Sein Sohn Wilhelm
Koelreuter (1854 - 1941) war dann als Stadtapotheker der Nachfolger seines
Vaters, betätigte sich in der Hornberger Kommunalpolitik und ist der
Großvater unseres gegenwärtigen Hornberger Apothekers Hans Wilhelm
Ludwig.

Die finanziellen Konsequenzen der revolutionären Ereignisse treffen die
Stadt und ihre Bürger mit spürbarer Härte. Am 7. September 1849 wird beschlossen
, zur Bestreitung der durch die Militärdurchzüge veranlaßten Kosten
, welche nicht unbedeutend sind, auf je 100 Gulden Steuerkapital eine
außerordentliche Umlage von 6 Kreuzer zu legen. Bald darauf, am 16. November
, müssen zur Bestreitung der Kriegskosten bei Alois Schwer, Nußbach
, 600 Gulden zu 4% unverzüglich aufgenommen werden.

Die Niederwerfung der liberalen Bewegung und die zunehmende Belastung
der Stadt und ihrer Bürger durch die Folgen der Revolution haben
offenbar die Freude der Gemeinderäte an der kommunalen Arbeit reduziert
.

Jedenfalls heißt es am 1. Juni 1850:

In Erwägung, daß die Gemeinderatsmitglieder den Sitzungen des Gemeinderates
teils gar nicht, teils verspätet anwohnen, so daß die Geschäfte
nicht ordnungsgemäß besorgt werden können, wird beschlossen, daß jedes
Mitglied, das den Sitzungen nicht anwohnt oder auf dem Rathaus erst nach
9 Uhr erscheint, eine Strafe von 6 Kreuzern für jeden Fall an den Gemeinderat
Rumpf zu zahlen hat, welcher den Einzug des Geldes übernommen
hat.

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