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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 411
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0411
Zwei der Angeschuldigten aus Kehl gingen straffrei aus, obwohl sie wie einige
der Verurteilten als Haupttheilnehmer des Volksvereins eingeschätzt
und des Hochverrats angeklagt waren: Joseph Schick und Ernst Glückherr.
Nach den Ermittlungen der Untersuchungsbehörden war Glückherr im Besitz
eines reinen Vermögens von 19 534 fl. und als fleißiger, guter Geschäftsmann
, daneben aber als sehr republikanisch gesinnt, beleumunde
^46. Er hatte auf Grund seiner geschäftlichen Beziehungen gute Verbindungen
nach Straßburg und dem Elsaß. Der Vorwurf, vor dem Ausbruche
des (Mai-jAufruhrs mit Straßburger Demokraten und namentlich mit Polen
in lebhaftem Verkehr gestanden und diese Verbindungen politisch genutzt
zu haben, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Glückherr stritt solche
Treffen zwar nicht ab. Sein Verteidiger A. Gutmann aus Bruchsal - er war
auch der Anwalt von Joseph Schick - konnte solche Zusammenkünfte jedoch
- mangels Beweisen der Anklage - als geschäftlicher und privater
Natur oder als zufällig plausibel machen147. Ein entscheidender Vorteil gegenüber
anderen Angeklagten vergleichbarer Situation lag darin, daß
Glückherr und Schick nicht als Redner in Erscheinung getreten waren und
somit auch nicht durch Ohren- und Augenzeugen belastet werden konnten.
Das Urteil des Hofgerichts Bruchsal gegen Glückherr - sechs Monate
Zuchthaus und Schadensersatz - wurde vom Oberhofgericht im Juli 1850
abgeändert. Er sei der angeschuldigten Theilnahme am Hochverrath klagfrei
zu erklären und von dem Schadenersatz und den Kosten zu
verschonen146. Er blieb jedoch verdächtig, und vor allem wegen seiner
fortgesetzten Kontakte nach Straßburg haben ihn die örtlichen Behörden
nach Anweisung des Innenministeriums wieder unter spezielle Aufsicht ge-
nommenm.

Auch gegen den Kaufmann und Gemeinderat Joseph Schick, 42 Jahre alt
mit etwas Vermöge«,wurde wegen Teilnahme am Hochverrat ermittelt.
Auch er befand sich wie Glückherr während der Untersuchung auf freiem
Fuß. Nach dem Leumundszeugnis des Gemeinderats, eingeholt von der
Untersuchungsbehörde, war er ein fleißiger und haushälterischer Mann
und in politischer Beziehung als großer Anhänger der Demokraten wesentlich
für den Volksverein thätig150. Die Untersuchung gegen Schick, der
auch an der Absetzung des Kommandanten Asbrand beteiligt war151, wurde
trotzdem ausgesetzt. Sein Verteidiger stellte seinen Mandanten ähnlich
wie bei seiner Verteidigung Glückherrs als hilflosen Befehlsempfänger des
Zivilkommissärs Küchling dar und konnte seinem umfangreichen Plädoyer
ein Zeugnis vieler, ausschließlich der conservativen Partei ungehörigen
Kehler Bürger beifügen. Nach der Ansicht von insgesamt 21 Geschäftsleuten
, die dieses Zeugnis unterzeichnet haben, sei Schick gewiß ein Verführter
und nie ein Verführer zu nennen und deswegen sehr einer Freisprechung
zu empfehlen152.

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