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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 529
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Bei diesen Regelungen ist es nicht erstaunlich, daß die Direktion der
Großherzoglichen Eisenbahnen und Posten am 18. Dezember 1849 rückblickend
feststellte: Es verging fast kein Tag, an welchem nicht Extrazüge
zum Transport von Volkswehr oder Militär landauf- und landahwärts ausgerüstet
und Personen jeglicher Art mittelst der gewöhnlichen Bahnzüge
befördert werden mußten. Daß für alle diese Leistungen, welche entweder
auf Anordnung der Mitglieder der sogenannten provisorischen Regierung
oder der Zivilkommissäre und Militärcommandanten geschehen, der diesseitigen
Verwaltung keine Vergütung geleistet wurde, versteht sich von
seihst. Doch auch inmitten der Revolutionswirren ging wenig ohne schriftliche
Anforderungen und Freischeine. Aus diesen Belegen errechnete die
Verwaltung später einen Betrag von rund 60 000 Gulden, etwa zu 60%
durch Extrazüge verursacht.56

In der bereits erwähnten Sitzung vom 17. Mai genehmigte der Landesausschuß
denjenigen Angehörigen des Fahrdienstes, welche in den letzten vier
Tagen die auf der badischen Eisenbahn mit außerordentlichen Anstrengungen
verbundenen Dienste leisteten, eine besondere Belohnung. Für Lokomotivführer
waren bis zu 40 Gulden vorgesehen; Zugführer und Kondukteure
konnten maximal 20 Gulden erhalten.57 Wie in Kehl, so funktionierte
der Betrieb auch andernorts ohne Probleme weiter. Es ist kein Eisenbahner
nachzuweisen, der sich durch Flucht der Kooperation mit den revolutionären
Machthabern entzog. Auch Harweng blieb auf seinem Posten, leistete
den verlangten Eid auf die Reichsverfassung und wies seine Untergebenen
an, dasselbe zu tun.58 Er konnte sich anfangs über das Benehmen
von Zivilkommissär und Sicherheitsausschuß nicht beschweren: Schriftliche
und mündliche Verhandlungen seien mit Bildung, Gefälligkeit und Zuvorkommenheit
geführt worden. Das Benehmen der auf dem Bahnhof stationierten
Wachposten bezeichnete er dagegen als zuweilen unverschämt^9,
fügte sich aber ansonsten in die neue Zeit. Als beispielsweise der Praktikant
Carl Rosenlecher bald nach Ausbruch der Revolution eine Versammlung
seiner Standesgenossen besuchen wollte, legte ihm Harweng keine
Steine in den Weg.60

Während man den Eisenbahnamtsvorstand weitgehend gewähren ließ, war
der Multifunktionär Jacob Friedrich Frosch in Kork, neben seiner Tätigkeit
in der Post- und Eisenbahnverwaltung auch als Steuereintreiber tätig, für
die Revolutionäre des Hanauer Landes nicht tragbar. Nach einigem hinhaltenden
Widerstand überbrachte Harweng ihm seinen Absetzungsbescheid,
damit dies mit Schonung und Rücksicht geschehe.61 Der für Frosch eingesetzte
Bernhard Mayer war bereits länger Kanzleigehilfe in Kehl und hatte
Harweng öffentlich der geheimen Korrespondenz mit Karlsruhe beschuldigt
. Zudem habe er das, was bei geschlossener Thüre ich [Harweng] mit

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