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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 537
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war eine Meldung wert. Doch gegenüber ihren revolutionären Kollegen
waren diese Männer in der Minderheit: Jeder dritte Zugmeister wurde im
Anschluß an die Revolution entlassen. In einem weiteren Fall erfolgte die
Degradierung zum Packer und Bürodiener. Bei den Kondukteuren kam es
zu fünf Entlassungen und zwei Degradierungen.94 Mit Ludwig Abele95 und
dem bereits genannten Anton Jeckel gehörten zwei in Kehl beschäftigte
Zugmeister zu den Hauptbeschuldigten, und auch gegen den Kondukteur
Einloth wurde ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Weitere zwei der
insgesamt acht in Kehl stationierten Kondukteure wurden der Teilnahme
beschuldigt, nach Harwengs Einschätzung waren sie jedoch nur Mitläufer,
die sich zu sehr an Zugmeister Jeckel angeschlossen hätten.96

Mit Ausnahme von Jeckel blieben die übrigen Beschuldigten im Lande
und stellten sich der Strafverfolgung. Noch im Juli wurden Abele, Einloth
und Kälber vom Dienst suspendiert. Die Beteiligung der beiden ersten war
nach Ansicht des zuständigen Hofgerichts in Bruchsal weniger gravierend,
so daß die strafrechtlichen Verfahren einstweilen auf sich beruhten, was jedoch
alles andere als ein Persilschein war. Materialverwalter Kälber war sicherlich
froh, als seine Untersuchungshaft am 25. August 1849 endete.97
Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe rechtfertigten nach Ansicht der Justizbehörden
eine genauere Untersuchung, bei der sich die vernommenen Zeugen
je nach politischer Einstellung äußerten, wie sogar in den Entscheidungsgründen
zum Urteil ausdrücklich festgehalten wurde. Wenn also der
ebenfalls in Untersuchung stehende Lichtenauer berichtete, daß Kälber
während der Revolution den Großherzog wieder haben wollte, so vermochte
dies die Richter ebensowenig zu beeindrucken wie eine entlastende Aussage
des anderen „Gesinnungsgenossen" Rosenlecher. Doch auch der (damals
) revolutionärer Gesinnungen unverdächtige Werkführer Groß äußerte
sich in diesem Sinne. Er habe Kälber sagen gehört: Wenn solches Gesindel
an die Spitze der provisorischen Regierung kommt, kommen wir nicht weit;
wenn nur der Großherzog zurückkehrte . . .

Als Belastungszeugen traten insbesondere die Kondukteure Lux und
Hirsch in Erscheinung. Letzteren hatte Kälber wiederholt als Schlingel
oder Monarchenschlingel bezeichnet. Auch andere Aussprüche waren
Hirsch im Gedächtnis geblieben. Beinahe tagtäglich und bei jedem Anlasse
habe Kälber gesagt: Es würde kein Gott mehr im Himmel sein, wenn diese
Revolution nicht durchgeführt werden würde. Der Beschuldigte stritt dies
jedoch ab. Daß er bei der Vereidigung mit größter Freude und mit ausgebreiteten
Armen der provisorischen Regierung gehuldigt habe, wollte er
dagegen nicht ausschließen.98 Die Aussagen eines einzigen Zeugen reichten
nicht zur Verurteilung, und so sprach das Hofgericht Kälber klagfrei.
Im dienstpolizeilichen Verfahren kam es im Dezember 1849 jedoch zur

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