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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 609
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nate in Untersuchungshaft gewesen und also schon seit insgesamt 9 Monaten
inhaftiert sei. Ich mußte meinen 60 Jahre alten, stets kränklichen Vater
der alleinigen Unterstützung meiner Schwester überlassen; mein geringes
Vermögen wird in den Kosten meines Prozesses beinahe aufgehen, so sehe
ich einer trostlosen Zukunft entgegen. Meine Verbrechen, wozu mich allzu
große Jugend - ich bin jetzt 18 Jahre alt - Unbesonnenheit, böses Beispiel
und der Drang der Umstände verleiteten, habe ich seither vollkommen erkannt
und tief bereut.]0 Von der Arbeitshausverwaltung und dem katholischen
Hausgeistlichen erhielt Carl ein gutes Zeugnis. Am 7.6.1850 wurde
er vom Großherzog begnadigt.

Früher noch als Carl hatte Benjamin ein Gnadengesuch abgesandt. Schon
am 3.3.1850 ersuchte er das Justizministerium in Karlsruhe mich und meine
Ehefrau behufs der Auswanderung nach Amerika zu begnadigen, uns jedoch
nach eingetretener Begnadigung eine Frist von 3 Monaten zu gestatten
, damit wir unsere Angelegenheiten ordnen und die nöthigen Reisemittel
beischaffen können.11

Das Justizministerium bemerkte am 6.4.1850 nach Durchsicht der Prozeßakten
, daß man sich nicht veranlaßt sehe, diese Bitte höchsten Orts mit
empfehlendem Antrage vorzulegen.12

Im Gegensatz zu dem eigenhändig geschriebenen Gnadengesuch seines
Bruders Carl, das Reue erkennen läßt und mildernde Umstände anführt,
hatte Benjamin sein Gesuch von der Zuchthausverwaltung aufnehmen lassen
und zur Tat selbst nichts ausgesagt. Eine Begnadigung zur Auswanderung
nach Amerika war damals zwar nichts Ungewöhnliches, ohne ein offizielles
Bedauern der Tat durch den Verurteilten sanken jedoch die Chancen
, auf diese Art freizukommen.

Am 21.5.1850, in seinem zweiten Gnadengesuch, bedauerte Benjamin
Enghauser dann auch gehörig seine Tat: ... Ich sehe nun wohl ein, daß die
stattgehabte Erhebung eine ungesetzliche, folglich eine verbrecherische
war und ich würde, wenn ich dies damals eingesehen hätte, mich zu keiner
ungesetzlichen Handlung haben verleiten lassen, und versichere, daß für
die Zukunft ich mich nicht vom gesetzlichen Boden entfernen werde, ich bereue
aufrichtig das Vorgekommene und wiederhole meine Bittet

Der katholische Hausgeistliche merkte an, daß Enghauser zwar sehr unwissend
sei, in religiös-sittlichem Betragen aber die Note gut verdiene. Am
24.8.1850, drei Monate nach seinem Gesuch, wurde Benjamin schließlich
unter der Bedingung künftigen Wohlverhaltens begnadigt.14

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