http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1999/0151
tion mit dem IHK-Bildungszentrum Offenburg und der Gewerbe Akademie
Offenburg/Appenweier konnte der Ortenaukreis damit Sozialhilfeempfänger
zur Büroassistentin, IHK-Fertigungsfachkraft Metalltechnik, Fachhelfer
in der Haustechnik und Fachhelfer im Landschaftsbau ausbilden.
Weitere 48 Personen konnten in Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitsamtes
vermittelt werden. Mit Hilfe der Förderung des Wirtschaftsministeriums
Baden-Württemberg wurden weitere 15 Personen zum Fachhelfer in
den Metallberufen qualifiziert.
Kreisjugendamt stellt sich auf neues Kindschaftsrecht ein
Zum 1. Juli 1998 ist gleichzeitig mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz
auch das neue Beistandschaftsgesetz in Kraft getreten. Die gesetzliche
Amtspflegschaft des Jugendamtes, die bisher automatisch mit der Geburt
eines nichtehelichen Kindes eingetreten ist, wurde abgschafft. An ihre
Stelle ist die freiwillige Beistandschaft des Jugendamtes getreten. Sie kann
von jedem Elternteil beantragt werden, dem die elterliche Sorge für das
Kind allein zusteht, so daß insoweit nicht mehr zwischen ehelichen und
nichtehelichen Kindern unterschieden wird. Mit der Abschaffung der gesetzlichen
Amtspflegschaft hat der Gesetzgeber der gesellschaftlichen Entwicklung
Rechnung getragen, daß die Zahl der Kinder, die in nichtehelichen
Lebensgemeinschaften aufwachsen, in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gestiegen ist. Im Ortenaukreis liegt der prozentuale Anteil mit
knapp 15 Prozent um rund 3 Prozent über dem Landesdurchschnitt. Ende
1997 führte das Kreisjugendamt im Ortenaukreis für rund 4200 Kinder
Amtspflegschaften. Die Mütter dieser Kinder wurden im Juni 1998 über
die Gesetzesänderung informiert und darauf hingewiesen, daß an die Stelle
der gesetzlichen Amtspflegschaft die freiwillige Beistandschaft des
Jugendamtes getreten ist. Lediglich neun Prozent der Mütter haben daraufhin
dem Jugendamt mitgeteilt, daß sie die Unterstützung des Jugendamtes
künftig nicht mehr wünschen.
Zentrales Fest würdigt Engagement der Pflegeeltern
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Jugendhilfe in erster Linie
darauf ausgerichtet, Eltern und Familien zu unterstützen, damit sie ihre erzieherische
Verantwortung für Kinder und Jugendliche zu deren Wohl
wahrnehmen können. Die Fachkräfte der Sozialen Dienste, der Psychologischen
Beratungsstellen und des Kreisjugendamtes setzen sich tatkräftig
dafür ein, durch vielfältige Hilfen Fremdunterbringungen von Kindern und
Jugendlichen zu vermeiden. War aufgrund erzieherischer Probleme ein
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