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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 194
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63 (WieAnm. 41), Schuck, S. 47.

64 Amalie Struve, Erinnerungen aus den badischen Freiheitskämpfen, Hamburg 1850,

S. 15.

65 (WieAnm. 41), Braun, S. 35 f.

66 Ebd., Janson, S. 59. Daß die Versammlung, was ihre soziale Zusammensetzung anging,
„von allen Ständen" besucht wurde, wurde von anderen Zeugen bestätigt: Braun, S. 35;
Plank, S. 43; Schuck, S. 47.

67 Ebd., Bissinger, S. 115.

68 Ebd.. Strobel, S. 34; Schaaf, S. 114.

69 Ebd., Plank, S. 45; Berberich, S. 95; Adrian, S. 106.

70 Ebd., Brückner, S. 74.

71 Ebd., Rehmann, S. 304 f.

72 Ebd., Schuck, S. 47; Janson, S. 59; Brückner, S. 67; Berberich, S. 82.

73 Ebd., Richard-Janillon, S. 109.

74 Ebd., Struve, S. 149.

75 Ebd., Hecker, S. 178; vgl. Ree, S. 327-330.

76 Ebd., Janson, S. 60; vgl. Braun, S. 36; Brückner, S. 67; Kiefer, S. 74; Berberich, S. 82;
Adrian, S. 97; Schaaf, S. 111; Bissinger, S. 112; Rehmann, S. 305.

77 Ebd., Schuck, S. 49.

78 Zu Struves Rede siehe als gedruckte Quelle besonders: Deutscher Zuschauer Nr. 39,
24. 9. 1847, S. 309 ff.; auch: Der Bürgerfreund Nr. 25. 19. 9. 1847, S. 101 f. Mit diesen
beiden Zeitungsartikeln sind die beiden Interpretations-Pole der Rede Struves genannt,
zwischen denen sich die öffentliche Diskussion und auch die gerichtliche Untersuchung
gegen Struve bewegen sollte. Die folgende Zusammenfassung der einzelnen Reden
basiert vornehmlich - wie schon die Beschreibung des äußeren Rahmens der Versammlung
- auf den in der Akte des GLA 213: 3784 enthaltenen Zeugenaussagen,
d. h. vor allem auf den Aussagen von Belastungszeugen in einer gerichtlichen Untersuchung
. Daß nichts Gerichtsverwertbares übrigblieb, lag an den unangreifbaren Aussagen
der Angeklagten - die von unisono gehaltenen Aussagen der Entlastungszeugen
untermauert wurden - ebenso wie am Rückzieher aller Belastungszeugen außer Adrian
und Berberich. Nach dem 19. 9. 1847 konnten sich diese Belastungszeugen auf die im
.Bürgerfreund' abgedruckte Versammlungsbeschreibung von Adrian/Berberich stützen.
Deswegen mißt Schimpf (Ders., Offenburg 1802-1847 - wie Anm. 21 -, S. 282 ff.)
den Aussagen Jansons, Brückners und Kiefers (wie auch den späteren) kein allzugroßes
Gewicht bei. Bis zum 19. 9. 1847 lagen neben den Zeugnissen Adrians und
Berberichs bereits die Zeugenaussagen Kohlers, Strobels, Brauns und Planks vor
(Schuck sagte am 20. 9. 1847 aus, vermutlich in Unkenntnis des vortägigen ,Bürger-
freund'-Artikels). Als den zeitlich frühesten Darstellungen der .Salmen'-Versammlung,
freilich vom Standpunkte des politischen Gegners aus gesehen, kommt ihnen ein hoher
Quellenwert zu. Schimpf wertet den von Adrian/Berberich verfaßten ,Bürgerfreund'-
Artikel als „eine Ansammlung von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten, die in
der neuen Fassung den gewünschten aufrührerischen Effekt ergaben" (Ders., Offenburg
1802-1847, S. 284). Diesem Verriß des .Belastungsmaterials' kann man natürlich
anfügen, daß die vom ,Deutschen Zuschauer' am 24. 9. 1847 veröffentlichte Versammlungsbeschreibung
, auf deren Text sich die Angeklagten und deren Entlastungszeugen
beriefen, herausgegeben von dem in Sachen Gerichtsverwertbarkeit ausgefuchsten
Struve, zwangsläufig harmlos ausfiel. Auch wenn im .Salinen' nicht zur sofortigen Revolution
aufgerufen wurde, (hierin stimme ich mit Schimpf überein) so heißt dies nicht
auch, daß dort keine revolutionäre Stimmung geherrscht haben sollte.

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