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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 250
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10. März 1848 eine vom Gemeinderat eingesetzte Kommission alle Bürger
zwischen 20 und 45 Jahren, die nicht Mitglied der Bürgerkorps waren, zur
Einschreibung und zum Waffenempfang auf.28 Einen Tag darauf bedauerte
ein Beitrag im Lahrer Wochenblatt das Desinteresse der Mehrzahl der Bürger
an der Bürgerwehr und machte darauf aufmerksam, daß der Geld- und
Zeitverlust aufgewogen werde durch die Möglichkeit, sich verteidigen zu
können gegen jeden Angriff, woher er auch komme.

Da die Angelegenheit sich aber wohl verzögerte, andererseits die Stimmung
in Lahr, wie gezeigt, durchaus kritisch war, forderte der Kommandant
des Jägercorps Freiwillige auf, in seine Einheit einzutreten und sich
dessen Statuten und Kommando zu unterwerfen.29 Auch er sprach im Lahrer
Wochenblatt von der Möglichkeit, die kürzlich errungenen Freiheiten
gegen äußere oder innere Feinde verteidigen zu müssen. Waffen für die
Freiwilligen gebe es gratis, solange der Vorrat des Korps reiche, Uniformen
seien nicht nötig.

Unmittelbar unter diesem Aufruf jedoch forderte der Tierarzt Meinhard
Schmager30 die Lahrer auf, für die weniger oder ganz Unbemittelten die
Anschaffung von Waffen und Ausrüstung zu spenden, damit auch diese in
die Bürgerwehr eintreten können. Kurz darauf gab es den ersten Vorfall:
Eine Schildwache der Bürgerwehr vor dem Rathaus (!) wurde nachts angegriffen
. Der oder die Angreifer versuchten erfolglos, das Gewehr zu entreißen
.31 Die Volksversammlung vom 19. März in Offenburg versuchte
dann bekanntlich noch einmal, die Volksbewaffnung in revolutionäre Bahnen
zu lenken. Sie rief zur Gründung von Volksvereinen auf, deren Sache
unter anderem die Bewaffnung des Volkes sei. Es ist kaum anzunehmen,
daß die Männer, die bis zum 23. März über 1600 Gulden für die Lahrer
Bürgerwehr spendeten, gewillt waren, derartige „Nebenregierungen" zu
unterstützen.32

Am 1. April wurden im Wochenblatt die Offizierswahlen der Bürgerwehr
angekündigt. Gleichzeitig gab man bekannt, daß man die 21- bis 30jähri-
gen zur ersten Altersklasse einteilen werde. 243 Mann waren davon betroffen
, aufgeteilt in zwei Kompanien. Exerziert werden sollte im Hof des
neuen Schulhauses (heute Rathaus II).

Gleichzeitig trat das Bürgerwehrgesetz in Kraft. Es machte alle Bürger
zwischen 21 und 55 Jahren bürgerwehrpflichtig (§§ 3 und 5), trug die Kosten
für Bewaffnung und Ausrüstung jedoch dem Einzelnen auf (§ 11). Eine
Übernahme durch die Gemeinde war möglich, jedoch nur bei einer
Wehrmännerzahl bis zu einem 20tel der Bevölkerung vorgeschrieben. Dies
kam de facto einem Ausschluß der Armen aus der Bürgerwehr gleich.

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