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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 251
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Frühe Entscheidung

Doch noch bevor dieses Gesetz umgesetzt werden konnte, traten die verschiedenen
Ansprüche an die Wehr in Lahr hervor, eine offene politische
Instrumentalisierung war nicht mehr zu verhindern. Angesichts der ungewöhnlichen
Aufregung der Gemüther und der dadurch hervorgerufenen
Vertrauenslosigkeit im Geschäftsleben und die Stockung von Handel und
Gewerbe forderten Gemeinderat und Bürgerausschuß die Bürgerwehr auf,
auf unseren ersten Ruf bereit (zu sein), gegen Versuche, die Gesetze zu
verletzen, Eigenthum oder Person freventlich anzutasten, nachdrücklich
einzuschreiten^'. Dieser Beschluß vom 12. April 1848 (dem ersten Tag
des „Heckerzuges") stellte die Entscheidung im Tauziehen um die Bürgerwehr
daran. Notwendigerweise konnte sie deshalb auch schon nicht mehr
von allen Gemeinderatsmitgliedern getragen werden. Die Wirte Christian
Leser und Friedrich Bucherer, der Burgheimer Stabhalter Georg Schmidt
und Wilhelm Schubert - 1849 allesamt Mitglieder des Maigemeinderats -
verweigerten die Unterschrift. Die Fronten waren klar und organisierten
sich. Die Schützengesellschaft trat unter dem Großkaufmann Wilhelm
Langsdorf! Sohn als geschlossene Einheit mit Büchsen in die Bürgerwehr
ein und wurde fortan als Scharfschützenkorps der bewaffnete Kern der
Gemäßigten und Konservativen in Lahr.34 Am 3. und 4. Mai 1848 fanden
die Wahlen zu den Vorgesetzten der Bürgerwehr statt. Entsprechend dem
neuen Gesetz hatte man jetzt die Wehrpflichtigen in ein Erstes Aufgebot
(unverheiratete Männer zwischen 21 und 30 Jahren), ein Zweites Aufgebot
(Verheiratete bis 30 und Unverheiratete zwischen 30 und 45) und ein
letztes Aufgebot (die übrigen bis 55 Jahre) eingeteilt. Gegliedert war das
Lahrer Gesamtaufgebot nun in sechs Fähnlein, wobei das erste mit dem
Ersten Aufgebot identisch war.35 Unter anderem hatte diese Bürgerwehr
ab dem 1. Mai die Nachtwachen in der Stadt zu versehen, was nicht nur
dem Stadtsäckel 1800 Gulden im Jahr sparte, sondern zugleich bürgerliche
Präsens bei nächtlichen Versandungen und „Übersitzern" in Gaststätten
ermöglichte.

Einem ersten Aufruf an das Erste Fähnlein, Dienstag und Freitag um 18
Uhr zum Exerzieren zu erscheinen, folgte am 12. Mai ein Beschluß des
Gemeinderats, Strafen für die Nichterscheinenden festzusetzen: Sechs
Kreuzer zahlte, wer gar nicht erschien, drei, wer zu spät kam. Mit bis zu
fünf Gulden konnte man bei wiederholtem Ungehorsam bestraft werden.36
Ganz offensichtlich standen die Lahrer keineswegs geschlossen hinter ihrer
Bürgerwehr, und das hatte neben der auch vorhandenen Bequemlichkeit
mit dem politischen Charakter der Wehr zu tun. Die Vorgesetztenwahlen
jedenfalls hatten den gemäßigt-liberalen Charakter der Einrichtung noch
einmal bestätigt. Von den 24 höchsten Positionen der sechs Fähnlein waren

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